Drucksache - 0022/XXI  

 
 
Betreff: Einwohnerantrag gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz
"Gegen den Wegfall der Parkplätze am Tempelhofer Damm"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.12.2021 
3.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
EA Parkraumbewirtschaftung Te´damm
Vorlage des Vorstehers

Der Vorsteher legt den in der Anlage beigefügten Einwohnerantrag gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz zur Abstimmung vor.

Die formalen Zulässigkeitskriterien sind erfüllt.

Der Einwohnerantrag wurde von 1089 Einwohnerinnen und Einwohnern (gültige Unterschriften) unterschrieben.

918 Unterschriften waren ungültig.

Der nachstehende Beschlussvorschlag wurde mit der Initiative „Tempelhofer Damm für Alle!“ abgestimmt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Planung der Radverkehrsanlagen am Tempelhofer Damm mit dem Ziel zu überarbeiten, dass Parkplätze und Radspur optimal vereinbart und alle 300 Parkplätze erhalten werden.
  2. Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, in dem Gebiet zwischen A 100 im Norden, Teltowkanal im Süden, Komturstraße im Osten und dem Südgelände im Westen keine Parkraumbewirtschaftungszone einzuführen.
  3. Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich, soweit dies zur Erreichung der mit den beiden vorgenannten Ersuchen verfolgten Anliegen erforderlich ist, bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass diese die zur Verwirklichung der Anliegen erforderlichen Maßnahmen ergreifen."
 
 

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