Drucksache - 0022/XXI
Der Vorsteher legt den in der Anlage beigefügten Einwohnerantrag gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz zur Abstimmung vor. Die formalen Zulässigkeitskriterien sind erfüllt. Der Einwohnerantrag wurde von 1089 Einwohnerinnen und Einwohnern (gültige Unterschriften) unterschrieben. 918 Unterschriften waren ungültig. Der nachstehende Beschlussvorschlag wurde mit der Initiative „Tempelhofer Damm für Alle!“ abgestimmt.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
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