Drucksache - 0021/XXI  

 
 
Betreff: Neuwahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß §34 des Gesetzes über die Zuständigkeit in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.12.2021 
3.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung

Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 302, 472), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.10.2020 (GVBl. S. 807)

Nach § 34 AZG muss zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet werden, der zu hören ist, wenn die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe nicht vollständig abhelfen kann.

Der Beirat, dessen Verhandlungen das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet, besteht aus

a)        drei Bezirksverordneten;

b)        einer Vertretung der Gewerkschaften;

c)        drei Vertretungen von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen;

d)        zwei Vertretungen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden;

e)        nf Vertretungen der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen, die vom jeweiligen Bezirksteilhabebeirat nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch entsandt wurden.

Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der laufenden Legislaturperiode gewählt.

Bezirksverordnete (§ 34 Abs. 3 a) AZG)

Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter/innen wird durch die Bezirksverordnetenversammlung veranlasst.

Mit Pressemitteilung vom 9. November 2021 hat das Bezirksamt zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgerufen. Ferner wurden alle Mitglieder der vergangenen Wahlperiode beziehungsweise die entsendenden Organisationen angeschrieben und gebeten, Wahlvorschläge für die neue Wahlperiode einzureichen. Folgende Vorschläge sind bis zum 1. Dezember 2021 eingegangen:

Gewerkschaften (§ 34 Abs. 3 b) AZG)

Eine Vertretung; ein Vorschlag liegt vor:

Deutscher Gewerkschaftsbund    Herr

Berlin-Brandenburg      Ulrich Rautenberg

        als Stellvertretendes Mitglied

        Frau

        Ursula Pingel

Vereinigungen (§ 34 Abs. 3 c) AZG)

Drei Vertretungen; drei Vorschläge liegen vor:

Diakonie       Herr

Berlin-Brandenburg-      Matthias Altfeld

Schlesische Oberlausitz

 

UNIONHILFSWERK      Frau

Landesverband Berlin e.V.     Stefanie Treutler

        als stellvertretendes Mitglied

        Herr

        Christian Hahn

Sozialverband VdK      Frau

Berlin-Brandenburg e.V.     Christine Gaszczyk

Organisationen (§ 34 Abs. 3 d) AZG)

Zwei Vertretungen; zwei Vorschläge liegen vor:

Ausländer mit uns e.V.     Frau

        Heidemarie Buntrock

        als stellvertretendes Mitglied

        Herr

        Hermann Mildner

Assyrische Union       Herr

Berlin e.V.       Ulrich Krüger

Interessenvertretungen (§ 34 Abs. 3 e) AZG)

nf Vertretungen; zwei Vorschläge liegen bislang vor:

Allgemeiner Blinden- und     Herr

Sehbehindertenverein Berlin e.V.    Manfred Scharbach

        Frau

        Astrid Meyer

 
 

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