Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen übergeordneten Stellen, namentlich der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als auch der Senatskanzlei dafür einzusetzen, die Restriktionen und Beschränkungen des BerlLadÖffG in seiner derzeit gültigen Fassung für einen begrenzten Zeitraum, mindestens aber für ein Jahr, vollständig aufzuheben.
Begründung:
- Die Corona-Pandemie hat den Einzelhandel nicht nur geschwächt, sondern gefährdet auch derzeit noch die Existenz vieler kleiner und mittelständischer Einzelhändler – diese Betriebe verdienen unsere uneingeschränkte Solidarität und Unterstützung um dauerhaft überleben zu können.
- Der Trend zum Online-Shopping hält weiterhin an, während gerade kleinen und mittelständischen, meist inhabergeführten, Einzelhändlern jede Möglichkeit, dem zu begegnen, genommen wird, indem willkürliche Barrieren bewusst aufrechterhalten werden.
- Ebd. Barrieren müssen abgeschafft werden. Online-Shopping findet vorwiegend an Sonntagen oder an Werktagen in den Abendstunden statt, wodurch der lokale Einzelhandel erheblich benachteiligt wird, wie auch aktuelle Studien des Einzelhandelsverbandes Berlin-Brandenburg belegen.
- Wird an den Restriktionen des BerlLadÖffG festgehalten, führt dies zu erheblichen Leerständen und in der Folge zu unattraktiven Standorten. Dies führt nicht nur zu einer schlechteren Lebensqualität in den Betroffenen Quartieren sondern auch zu einer Art Dominoeffekt, der als Multiplikator für Ladensterben zu betrachten ist.
=> Das BerlLadÖffG sollte so reformiert werden, damit der Einzelhandel überleben kann!