Drucksache - 1853/XX  

 
 
Betreff: Wettkampf- und Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche muss weiterlaufen – endlich ausreichend Umkleidekabinen schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEDie Fraktion GRÜNE
Verfasser:Frau Bialluch-Liu, AstridPenk, Rainer
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.09.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
07.10.2020 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Sport Beantwortung
10.08.2021 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem Infoblatt VIDEOCALL. erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, wie zusätzliche Umkleidebereiche neben den vorhandenen Umkleidekabinen auf und in der Nähe der Sportanlagen temporär geschaffen werden können, um die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes der Sportvereine, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich, unter Einhaltung des nach der SARS-CoV 2-InfektionsschutzVO erforderlichen Abstandsgebots zu erleichtern.

 

Es soll ferner geprüft werden, ob zu diesem Zwecke auf den Nebenflächen der Sportanlagen z.B. Zelte o.ä. errichtet werden können und ob in der Nähe der Sportanlagen befindliche öffentliche Gebäude (z.B. Schulen, Bibliotheken usw.) genutzt werden können. Zudem soll eine konkrete Ansprechperson im Bezirksamt benannt werden, die die Sportvereine bei der Umsetzung der erforderlichen Hygienekonzepte individuell und kurzfristig unterstützen kann.

 

Der BVV ist spätestens bis zur November-Sitzung 2020 über den Verfahrensstand zu berichten.

 

Begründung:

 

Die vorliegenden Rahmenhygienekonzepte regeln die Anforderungen an die Schutz- und Hygienekonzepte sowohl für ungedeckte als auch gedeckte Sportanlagen auf Grundlage der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung für die Nutzung der Sportanlagen durch die Sportvereine.

Hiernach ist im Umkleide- und Sanitärbereich auch das Abstandsgebot von 1,5 m dringend einzuhalten.

 

Da u.a. diese Voraussetzung die nutzenden Sportvereine vor große organisatorische Schwierigkeiten stellt, sollte hier der Bezirk unterstützend tätig werden und kurzfristig zusätzliche Umkleidebereiche schaffen und den Sportvereinen zur Verfügung stellen. Insbesondere der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Kinder- und Jugendbereich ist besonders betroffen, wie z.B. die Spieltagsabsage des BFV für den Erwachsenenbereich zeigt. Der für den 29./30. August 2020 angesetzte reguläre Beginn des Spielbetriebes wurde u.a. wegen der ungeklärten Kabinenproblematik ausgesetzt.

 

Es steht zu befürchten, dass der Spielbetrieb/die Saison gerade im Kinder- und Jugendbereich ein vorzeitiges Ende erfährt. Dies gilt sicherlich nicht nur für den Fußball, sondern könnte auch andere Sportarten wie z.B. Leichtathletik, Basketball, Volleyball und Handball gleichermaßen betreffen.

 

 
 

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