Drucksache - 1851/XX
In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 18.01.2017 – Drs.Nr. 0070/XX -wurde
Frau Antje Schwarzer
als Bürgerdeputierte in den Ausschuss für Integration gewählt.
Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierten gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 71 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.
Frau Schwarzer hat den Verzicht mit Schreiben vom 07.08.2020, eingegangen im Büro der BVV am 08.09.2020, zum 14.08.2020 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 72 (3) GO BVV).
Gem. § 25 (1) i.V.m. § 72 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass
Frau Antje Schwarzer
seit dem 14.08.2020 nicht mehr Bürgerdeputierter ist.
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