Drucksache - 1848/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, die Baustellenzufahrt zum Grundstück Britzer Straße 52 - 54 a entfernen, den Gehweg neu pflastern, die Tiefgaragenzufahrt des neu errichteten Gebäudes anlegen und die provisorische Wasserversorgung, die die Baustelle versorgte, durch den Bauherren wieder entfernen zu lassen oder ggfs. eine Ersatzvornahme einzuleiten. Ebenso soll auch die Bushaltestelle der Linie 181, die aufgrund der Bauarbeiten verlegt und nur als Ersatzhaltestelle betrieben wird, wieder als Haltestelle mit Wartehaus eingerichtet werden.
Begründung: Aufgrund der Bebauung des Grundstücks Britzer Straße 52 – 54a wurde über den Gehweg eine Baustellenzufahrt eingerichtet. Dafür musste die Bushaltestelle verlegt, das Wartehaus abgebaut, der Fahrradweg (auf dem Gehweg gelegen) verlegt, die Gehwegplatten entfernt und eine Asphaltdecke zur Baustelle gegossen werden. Der Bau der Eigentumswohnungen ist seit geraumer Zeit abgeschlossen. Die Bewohnerinnen haben bereits in ihren Wohnungen das letzte Weihnachtsfest gefeiert. Die Baustellenzufahrt ist jedoch immer noch vorhanden. Die Asphaltdecke wurde zwischenzeitlich für Leitungsarbeiten durchbrochen und lediglich mit Erde/Sand aufgefüllt. Die Bushaltestelle ist noch immer durch ein Ersatzhaltestellenschild gekennzeichnet, die Zuwegung zur Tiefgarage des Neubaus ist für zu Fuß Gehende bzw. an der Bushaltestelle Wartende nicht ersichtlich, da die Zuwegung über den Gehweg erfolgt und es nicht einmal eine Bordsteinabsenkung (und erst recht keine Kleinpflasterung) gibt. Zum Schutz der Autoreifen wurde straßenseitig Asphalt an die Bordsteinkante verbracht. An der Haltestelle Wartende werden daher des Öftern von Tiefgaragennutzer*innen, die zu ihrem Stellplatz fahren wollen oder von dort mit ihren Fahrzeugen kommen, angehupt. Nahe eines Wasserhydranten, der die Baustelle während der Bauarbeiten mit Wasser versorgte, schaut ein Wasserschlauch nebst Leitungsummantelung aus dem Boden, der mittlerweile vom Straßenbegleitgrün umwachsen und daher nur schlecht zu erkennen ist. |
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