Drucksache - 1553/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für die Anpassung der Planungen für den Neubau einer Brücke (Buckower Chaussee) an die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes im Zuge des Ausbaus der Dresdner Bahn, einzusetzen.
Die Planungen sollen insbesondere einen ausreichend breiten, geschützten Radweg, einen ausreichend breiten Fußweg und genügend Fahrradabstellanlagen in der Nähe der Eingänge zur Bahn berücksichtigen.
Zudem soll das Bezirksamt darauf hinwirken, dass die Barrierefreiheit mit maximal 4 % Steigung bei der Planung der neuen Brücke beachtet wird.
Des Weiteren wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei der Deutschen Bahn für barrierefreie Zugänge zum S-Bahnhof Buckower Chaussee einzusetzen.
Während der Bauarbeiten soll nach Möglichkeit eine den Erfordernissen des Mobilitätsgesetzes entsprechende Baustelleneinrichtung mit sicherer Führung für den Rad- und Fußverkehr entsprechend den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes erfolgen. Die Anwohner*innen und Gewerbetreibenden sind in die Planungen miteinzubeziehen und regelmäßig zu informieren.
Der BVV ist bis zum 31.05.2020 Bericht zu erstatten.
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