Drucksache - 1553/XX  

 
 
Betreff: Chance nutzen - Bahnübergang Buckower Chaussee den Anforderungen des Mobilitätsgesetzes anpassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEFrakt. GRÜNE, CDU
Verfasser:1. Herr Hauschild, Ulrich
2. Frau Wolfsturm, Annabelle
3. Frau Bialluch-Liu, Astrid
Penk, Rainer
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.02.2020 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
übernommen - 1553_XX CDU Bahnübergang Buckower Chaussee_18.02.2020
Austauschseite

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für die Anpassung der Planungen für den Neubau einer Brücke (Buckower Chaussee) an die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes im Zuge des Ausbaus der Dresdner Bahn, einzusetzen.

 

Die Planungen sollen insbesondere einen ausreichend breiten, geschützten Radweg, einen ausreichend breiten Fußweg und genügend Fahrradabstellanlagen in der Nähe der Eingänge zur Bahn berücksichtigen.

 

Zudem soll das Bezirksamt darauf hinwirken, dass die Barrierefreiheit mit maximal 4 % Steigung bei der Planung der neuen Brücke beachtet wird.

 

Des Weiteren wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei der Deutschen Bahn für barrierefreie Zugänge zum S-Bahnhof Buckower Chaussee einzusetzen.

 

Während der Bauarbeiten soll nach Möglichkeit eine den Erfordernissen des Mobilitätsgesetzes entsprechende Baustelleneinrichtung mit sicherer Führung für den Rad- und Fußverkehr entsprechend den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes erfolgen. Die Anwohner*innen und Gewerbetreibenden sind in die Planungen miteinzubeziehen und regelmäßig zu informieren.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2020 Bericht zu erstatten.

 

 
 

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