Drucksache - 1204/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.08.2019 unter dem Titel "Einstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens 7-72VE Hauptstraße 162/ Willmanndamm 22" folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Bisher wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 7-72 VE die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Seit einiger Zeit ruht das Verfahren. Grund dafür sind noch zu klärende Sachverhalte, die außerhalb der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegen. Hinzu kommt, dass die Initiative im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens grundsätzlich beim Vorhabenträger liegt. Dieser hat allerdings zuletzt im November 2020 Kontakt mit dem Fachbereich Stadtplanung aufgenommen. Wann mit einer Weiterbearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu rechnen ist, lässt sich daher nicht abschätzen. Es wird gebeten, die BVV-Drucksache als erledigt zu betrachten.
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