Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 11.12.2019 folgenden Beschluss:
Die BVV empfiehlt dem BA sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Neubau der Straßenbahnstrecke Alt Mariendorf- Lichtenrade, der bereits im Nahverkehrsplan Berlin (weitere Bedarfe) enthalten ist, in der Priorität als vordringlich oder zumindest dringlich eingestuft wird.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angeschrieben und folgende Auskunft erhalten:
" Die Angaben zu Priorisierung und zeitlicher Umsetzung wurden im Rahmen der Aufstellung des Nahverkehrsplans 2019-2023 für den ÖPNV-Bedarfsplan erarbeitet und festgelegt, so wie es das Mobilitätsgesetz in § 29 Absatz 8 vorsieht. Eine Fortschreibung erfolgt laut Gesetz alle fünf Jahre unter Berücksichtigung der dann ggf. veränderten politischen, städtebaulichen und umweltspezifischen Rahmenbedingungen.
Die Achse über den Mariendorfer und Lichtenrader Damm ist aufgrund der bereits heute im Busverkehr vorhandenen Nachfrage und der von ihr erschlossenen Zentren und Wohngebiete ein wichtiger Teil des Berliner Nahverkehrsnetzes. Sie wird bereits aktuell im dichten Takt von den Linien M76 und X76 bedient. Ferner wird sie abschnittsweise durch die Linie 179 ergänzt, die jedoch aufgrund von Behinderungen durch den Individualverkehr, wie sie der BVV-Antrag zutreffend beschreibt, nicht immer eine angemessene Pünktlichkeit und Qualität gewährleisten können.
Die Umstellung auf Straßenbahn würde dies nach der Argumentation im BVV-Antrag deutlich verbessern, weitere Fahrgastpotentiale erschließen und Verlagerungseffekte vom motorisierten Individualverkehr bewirken. Diese Ansicht teile ich, deshalb wurde diese Straßenbahnachse auch in den ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen, zumal sie eine aus Nachfrage- und Potentialsicht sehr wichtige Neubaustrecke ist.
Die Prioritätenreihung des Bedarfsplans muss jedoch auch technische und wirtschaftliche Aspekte einbeziehen. Nachteilig ist hier, dass es bislang keine Anbindung an das bestehende Straßenbahnnetz gibt. Diese wird erst durch ebenfalls umfangreiche Neubaustrecken möglich. Die Errichtung eines Inselbetriebs ohne Gleisverbindung mit dem übrigen Netz wäre jedoch deutlich teurer als im Falle einer bestehenden Anbindung. Insbesondere ein dann erforderlicher gesonderter Betriebshof und eine gesonderte Fahrzeugreserve würden die Kosten für ein solches Konzept in die Höhe treiben.
Der Senat hat sich daher grundsätzlich dafür entschieden, aus dem vorhandenen Netz heraus anschließbare Neubaustrecken in der Priorität nach vorne zu setzen, um einen unter Beachtung der finanziellen Anforderungen möglichst effektiven Streckenneubau zu erreichen.
Die Lage der im Bau oder fortgeschrittenen Planungsstand befindlichen Strecken aus dem Bedarfsplan baut auf das Bestandsnetz der Berliner Straßenbahn auf und entwickelt sich direkt daraus. Dies ist im Fall der Verbindung Mariendorf-Lichtenrade derzeit leider noch nicht möglich".