Drucksache - 1137/XX
Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Unternehmens der städtischen Krankenhäuser (Krankenhausunternehmens-Gesetz) vom 30.11.2000 (GVBl. Nr. 41, S. 503 ff) bildet die Gesellschaft für jeden Bezirk, in dem sich ein oder mehrere ehemals städtische Krankenhäuser befinden, zur Beratung einen Beirat. Dieser Beirat besteht u.a. aus fünf Bezirksverordneten des Bezirks.
Vorschlag der Fraktion der SPD: 1. Manuela Harling (SPD) stellv. Mitglied: Janis Hantke (SPD) 2. Katharina Marg (Die LINKE)
Vorschlag der Fraktion Bü ´90/Die Grünen: 1. Aferdita Suka (Bü´90/Die Grünen) stellv. Mitglied: Fritz Matschulat (Bü´90/Die Grünen) 2. André Stammen (FDP)
Vorschlag der Fraktion der CDU: 1. Guido Pschollkowski (CDU) stellv. Mitglied: Britta Schmidt-Krüger (CDU)
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