Drucksache - 1007/XX  

 
 
Betreff: Lebensmittel-Nahversorgung am Bayerischen Platz sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
16.01.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft Beratung
28.02.2019 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
10.04.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.01.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 10.04.2019 folgenden Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Nahversorgung am Bayerischen Platz im bisherigen Umfang sichergestellt werden kann.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Die Wirtschaftsförderung hat mit unterschiedlichen Investoren der Lebensmittel-Branche Gespräche über eventuelle Ansiedlungsmöglichkeiten rund um den Bayerischen Platz geführt und in zwei Fällen Kontakt zu Eigentümer_innen von vakanten Gewerbeflächen hergestellt. Es wurde angeboten, die Gespräche weiter zu begleiten, sofern dies gewünscht ist. Die Verhandlungsparteien konnten sich nicht einigen (Gründe dafür lagen in der zu geringen Flächengröße oder den Mietpreisvorstellungen der Eigentümer_innen).

Weitere Vermittlungsversuche wurden nicht unternommen, da keine ausreichenden Flächen für Anbieter der Lebensmittelbranche im Umfeld vorhanden sind.

Diesen Vermittlungsgesuchen sind eng gesteckte rechtliche Grenzen gesetzt. Die Wirtschaftsförderung befindet sich mit dem Engagement in einer Grauzone, da sie sich nicht als Maklerin betätigen darf. Es handelt sich um privatwirtschaftliche Verhandlungen, auf die Verwaltung keinen Einfluss nehmen darf. Lediglich die Kontaktanbahnung ist vertretbar.

Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 
 

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