Drucksache - 0606/XX  

 
 
Betreff: Festsetzung des Bebauungsplans XIII-21-1 für das Gelände zwischen BAB Stadtring A 100, Manteuffelstraße, Ringbahnstraße und Schöneberger Straße im Bezirk Tempelhof - Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 BPlan XIII-21-1_Zusammenzeichnung
Anlage 1 Begründung zum XIII-21-1_end.
Anlage 2 RVO XIII-21-1
Vorlage zur Beschlussfassung

Das Bezirksamt bittet,

 

  1. den sich aus der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie den nachfolgenden eingeschränkten Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB und deren Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans XIII-21-1 vom 3. Juni 2010 mit Deckblatt vom 2. November 2016 nebst Begründung inkl. Abwägung (Anlage 1) sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XIII-21-1 (Anlage 2) zu beschließen.

 

 

Begründung

              Auf Grundlage der Beschlüsse des Bezirksamtes (Sitzung vom 02.10.2010) und der Bezirksverordnetenversammlung (Sitzung vom 15.12.2010) ist der Bebauungsplan XIII-21-1 mit Schreiben vom 24.01.2011 gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB (a.F.) mit den erforderlichen Unterlagen gemäß AV Anzeigeverfahren der zuständigen Senatsverwaltung zur Rechtsprüfung angezeigt worden.

Mit dem Antwortschreiben vom 25.03.2011 erhielt das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die Aufforderung, die festgestellten Beanstandungen zu beseitigen und danach den Bebauungsplan erneut der Bezirksverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen.

Nach der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB (siehe Begründung Seite 102 ff) sowie einer weiteren notwendigen eingeschränkten Beteiligung der Eigentümer und der betroffenen Träger öffentlicher Belange (siehe Begründung Seite 102 ff) sowie der darauf folgenden Abwägung der Stellungnahmen und Äußerungen aus den vorgenannten Beteiligungen wurden der Bebauungsplan und dessen Begründung um das Ergebnis ergänzt und geändert.

Nunmehr soll der Bebauungsplan nach dem erneuten Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung erneut zur Rechtsprüfung gemäß § 6 Abs.4 AGBauGB (a.F.) durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg angezeigt werden.

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S.578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl.S.664)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. März 2016 (GVBl. S. 90)

 

 

AnlagenAnl. 1   Verkleinerte Kopie des Bebauungsplans nebst Begründung

Anl. 2   Entwurf der Rechtsverordnung

 

 

 

Die Anlagen zu dieser Drucksache sind sehr umfangreich und können aus diesem Grund online als Anlage zur Drucksache eingesehen werden.

 

 
 

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