Drucksache - 0120/XX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
In der Geschäftsordnung der BVV Tempelhof-Schöneberg wird folgender Paragraph ergänzt:
§ 21a Integrationsausschuss
(1) Der Integrationsausschuss ist zuständig für Angelegenheiten, die nicht nur unerhebliche Auswirkungen auf die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes haben.
(2) Insbesondere Vereine und Verbände nach § 6 Abs. 4 des Partizipations- und Integrationsgesetzes, die im Bezirk wirken, sollen den Fraktionen Vorschläge für die Wahl der Bürgerdeputierten unterbreiten. Der Vorsteher/die Vorsteherin informiert über diese Möglichkeit durch entsprechende Veröffentlichungen in Zusammenaribet mit dem/der Integrationsbeauftragten im Bezirksamt. |
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