Drucksache - 0008/XX  

 
 
Betreff: Sicherung einer bedarfsgerechten und wohnortnahen Daseinsvorsorge für den Wohnungsneubaustandort Schöneberger Linse auf den Grundstücken
Tempelhofer Weg 62-63 in 10829 Berlin, Bezirk Tempelhof-Schöneberg, OT Schöneberg (Gemarkung Schöneberg, Flur 055, Flurstücke127/5, 142, 143).
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Dr. Klotz, SybillSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
08.02.2017 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
16.11.2016 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
14.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 04.11.2016

 

  1. Hintergrund: Wohnungsneubaustandort Schöneberger Linse

Vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt wurde der Bereich zwischen den Bahnhöfen Südkreuz und Schöneberg sowie der Ringbahn und dem Sachsendamm Schöneberger Linse als einer der großen Wohnungsneubaustandorte in den 2014 vom Berliner Senat beschlossenen Stadtentwicklungsplan Wohnen aufgenommen. Die damit formulierte stadtentwicklungspolitische Zielsetzung einer Transformation der Schöneberger Linse zu einem gemischt genutzten Wohnquartier wird seitdem durch das Stadtentwicklungsamt sukzessive mit der Aufstellung entsprechender Bebauungspläne planungsrechtlich umgesetzt.

Abb. 1: Geplante Entwicklung in der Schöneberger Linse

r die in Abb. 1 und in u.s. Tabelle türkis dargestellten Baufelder liegen konkrete Investitionsabsichten seitens privater Vorhabenträger vor, die zum Teil Wohnungsbau realisieren werden. Für diese Projekte werden aktuell Bebauungspläne aufgestellt. Auf den in blau dargestellten Baufeldern ist das Stadtentwicklungsamt bestrebt, eine entsprechende Entwicklung zu initiieren, wobei hier von einem zusätzlichen perspektivischen Wohnungsneubau ausgegangen wird.

Zu den derzeit im Teilplanungsraum 0702024D (Schöneberger Insel, südl. der Bahn) lebenden 705 EW (2015) kommen einschließlich der perspektivischen Entwicklung in den nächsten Jahren gut 3.400 EW hinzu, so dass in der Schöneberger Linse ein gemischt genutztes Wohnquartier mit ca. 4.000 EW entstehen wird.

 

  1. Nicht gedeckter Wohnfolgebedarf

Der Wohnungsneubau löst dabei einen erheblichen Folgebedarf an sozialer Infrastruktur aus, der im Sinne einer wohnortnahen Versorgung überwiegend innerhalb des zukünftigen Quartiers abgedeckt werden sollte. Während die notwendigen Kitaplätze durch die Vorhabenträger auf den privaten Grundstücken errichtet werden, besteht bei der Bereitstellung von Grundschulplätzen und öffentlicher Spielplatzfläche Handlungsbedarf.

Unter Berücksichtigung eines altersangemessenen und sicheren Schulwegs werden zum Zeitpunkt der Fertigstellung der geplanten Wohnungsbauvorhaben die Kapazitäten der zur Deckung des zusätzlichen Schulplatzbedarfs infrage kommenden Grundschulen nicht ausreichen. Der Grundschulplatzbedarf für das zukünftige Wohnquartier mit ca. 4.000 EW sollte daher auch im Quartier gedeckt werden, zumal ein ehem. Schulstandort zur Verfügung steht. Bis 2024/25 wird im Ergebnis des „Monitoring Wachsende Stadt“r die Regionen Schöneberg und Friedenau ein Defizit von insgesamt 660 Grundschulplätzen (4,6 Züge) erwartet, von denen bisher nur 2 Züge planerisch unterlegt sind (Schulneugründung am Standort Otzenstraße).

Mit dem bestehenden Spielplatz am Tempelhofer Weg (858 m² Netto-Fche/ 705 EW im Teilplanungsraum 0702024D) ergibt sich zwar ein geringfügig rechnerisches Überangebot von 153 m². Dieses kann den zusätzlichen Bedarf von ca. 3.000 m² Netto-Spielplatzfläche jedoch nicht abdecken, zumal im benachbarten Teilplanungsraum auf der Schöneberger Insel ein Defizit herrscht.

Baufeld

geplante/
perspektivische EW[1]

Bedarf
GS-Plätze

Bedarf
Netto-Spielplatzfläche

BF 1 (BP 7-47)

kein Wohnungsbau

BF 2/3 (BP 7-75)

680 EW

37

680

BF 5 (BP 7-81VE)

1.052 EW

57

1.052

BF 8, östl. Bereich (BP 7-73VE)

558 EW

31

558

BF 4 (BP XI-231abb)

kein Wohnungsbau

BF 6

480 EW

26

480 m²

BF 7

kein Wohnungsbau

BF 8, westl. Bereich

650 EW

36

650 m²

BF 9

voraus. kein Wohnungsbau

BF 10

voraus. kein Wohnungsbau

Gesamt aktuelle Projekte

2.290 EW

125

2.290

Gesamt perspektivisch

1.130 EW

62

1.130 m²

Gesamt

3.420 EW

187

3.420

  1. Bildungs- und Freizeitstandort Teske-Schule/ Hundeauslaufgebiet

Zur Deckung des o.g. Bedarfes soll nicht nur der frühere Schulstandort der Luise-und-Wilhelm-Teske-Schule am Tempelhofer Weg 62 als Grundschule reaktiviert werden. Vielmehr ist auf den, in der Schöneberger Linse noch wenigen landeseigenen Grundstücken Tempelhofer Weg 62-63 die Entwicklung eines integrierten Bildungs- und Freizeitstandortes vorgesehen, der folgende Angebote umfassen soll:

  • Einrichtung einer 2-3-gigen Grundschule,
  • Nutzung der verbleibenden Räumlichkeiten u.a. durch die bezirkl. VHS und Musikschule,
  • Anlage und Erweiterung des Pausen- und Sportbereiches für die Grundschule entsprechend der Richtlinien SenBJW,
  • Anlage eines bedarfsgerechten öffentlichen Spielplatzes entsprechend der Richtlinien des Kinderspielplatzgesetzes,
  • Erhalt des bestehenden Spielfeldes zur parallelen Nutzung durch die Grundschule und Vereine.

Damit erhält das Wohnquartier Schöneberger Linse einen zentralen Standort, der den lokalen (und ggf. den darüber hinaus gehenden) Grundschulplatzbedarf und den Großteil des Spielplatzbedarfes abdeckt. Hierfür ist eine Neuordnung der bestehenden Grundstücke unter Inanspruchnahme des heutigen Hundeauslaufgebietes notwendig.

Abb. 2: Vorzugsvariante der Standortuntersuchung

Eine grobe Standortuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Fläche der Grundstücke Tempelhofer Weg 62-63 ausreicht, um einen bedarfsgerechten Pausen- und Sportbereich für eine bis zu 3-zügige Grundschule sowie einen Spielplatz mit ca. 2.700 m² Brutto-Fläche einzuordnen, sofern eine Doppelnutzung des Spielfeldes durch Schule und Vereine erfolgt. Nach verwaltungsinterner Abstimmung soll die in Abb. 2 dargestellte Variante als Vorzugsvariante weiterverfolgt werden, da hier eine Umsetzung des Pausenbereiches sowie des Spielplatzes unabhängig von der Realisierung der benachbarten EUREF-Planstraße erfolgen kann. Für beide Nutzungen kann eine separate Erschließung vom Tempelhofer Weg gewährleistet werden.

Mit der dargestellten Standortentwicklung entfällt die heutige Nutzung als Hundeauslaufgebiet ersatzlos. Eine in unmittelbarer Umgebung liegende geeignete Ersatzfläche wird nicht gesehen. In diesem Zusammenhang sei jedoch auf die seit Mai 2010 eingerichteten drei Hundeauslaufgebiete auf dem Tempelhofer Feld sowie auf das Hundeauslaufgebiet im Volkspark Wilmersdorf hingewiesen. Bis zur Realisierung der geplanten EUREF-Planstraße erscheint eine Weiternutzung der westlichen Teilfläche (Tempelhofer Weg 64) als Hundeauslaufgebiet möglich.

 

3.1.  Umsetzung

Die Vorhabenträger der Bebauungspläne 7-75 und 7-81VE sowie perspektivisch weiterer Wohnungsbauvorhaben in der Schöneberger Linse nnen auf Grundlage des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung entsprechend des jeweils ausgelösten Bedarfes an den Kosten für eine Reaktivierung des Schulstandortes sowie der Errichtung eines Spielplatzes beteiligt werden. Entsprechende Regelungen sind in den städtebaulichen Verträgen zu treffen. Voraussetzung hierfür ist eine konkrete Bedarfsermittlung sowie eine Festlegung auf einen Schulstandort.

Parallel dazu bemüht sich das Stadtentwicklungsamt um eine Ko-Finanzierung der Spiel- und Freiflächen r den gesamten Standort aus Stadtumbau West-Mitteln.

 

  1. Temporäre Nutzung als Bildungszentrum für Geflüchtete

Die oben dargestellte mittelfristige Reaktivierung des Standortes als Grundschule steht einer kurzfristigen temporären Nutzung als Bildungszentrum für Flüchtlinge, wie bisher zwischen Bezirk, SenGesSoz und SenBJW abgestimmt, nicht im Weg. Entsprechend des Konzeptes „Vom Tempelhofer Feld auf den Tempelhofer Weg“ sollen am Standort sukzessive Bildungs- und Integrationsangebote für geflüchtete Menschen untergebracht werden. Ob der anschließende Übergang von einer Nutzung als Bildungszentrum zur Grundschule ebenfalls sukzessive erfolgen kann oder die hierfür notwendige Grundsanierung des Gebäudes einen Zeitraum ohne Nutzung erfordert, muss in der weiteren Planung geklärt werden. Abhängig vom Raumbedarf wäre auch eine teilweise Weiternutzung von Räumen für Flüchtlingsangebote über die Reaktivierung der Grundschule hinaus denkbar.

 


[1] Grundlage dieser Einwohnerermittlung sind die Angaben aus dem Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS), Stand 30.06.2016 (1 WE = 2 EW) bzw. die konkreten Projektdaten. Gegenüber der Berechnung gemäß Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen. Die perspektivischen Einwohnerzahlen für die Baufelder 6 und 8 sind aus der bezirklichen Wohnungsbaupotenzialstudie Schöneberger Linse (2015) entnommen.

 
 

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