Drucksache - 1943/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.06.2016 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für die Umsetzung des Beschlusses des Landesjugendhilfeausschusses vom 17.02.2016 zur "Versorgung und Betreuung von Flüchtlingskindern in Berliner Kindertageseinrichtungen" einzusetzen
Der Beschlusstext lautet: Der LJHA fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und das Abgeordnetenhaus von Berlin auf, die Betreuungssituation von Flüchtlingskindern in Berlin zu verbessern. Dazu sind den Fachkräften der Sammelunterkünfte und der Kindertageseinrichtungen Unterstützungsangebote zur Bewältigung dieser Aufgabe zu unterbreiten. Neben dem bereits bestehenden erleichterten Zugang zur Kindertagesbetreuung für geflüchtete Kinder fordert der LJHA die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auf, für Familien mit jungen Kindern ein sozialpädagogisches Betreuungsangebot in den Gemeinschafts- und Notunterkünften zu schaffen, welches eine Brückenfunktion in die Kindertagesbetreuung bietet.
Die notwendige sprachliche Übersetzungsarbeit für Elterngespräche durch die Senats-verwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft zu finanzieren. In einem ersten Schritt ist dazu die Nutzung des Gemeindedolmetschdienstes für Kindertageseinrichtungen aus den Mitteln der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu finanzieren.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Anregung der BVV Tempelhof-Schöneberg und des LJHA, für Familien mit jungen Kindern ein sozialpädagogisches Betreuungsangebot in den Gemeinschafts- und Notunterkünften zu schaffen, welches eine Brückenfunktion in die Kindertagesbetreuung bietet, ist auch dem Senat von Berlin ein besonderes Anliegen.
Berlin stellt im Rahmen des Masterplans Integration und Sicherheit Mittel in Höhe von 700.000 € in 2016 zur Förderung von Sprungbrettangeboten zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können berlinweit rund 26 Angebote aufgebaut werden. Bei den Sprungbrettangeboten handelt es sich um Spielkreise und mobile Spielangebote in Flüchtlingsunterkünften und in geeigneten Räumen in der unmittelbaren Nähe von Unterkünften für Kinder im Vorschulalter. Diese Angebote sollen den Übergang zum Regelsystem der Kindertagesbetreuung ebnen.
Der Aufruf an Träger der Kindertagesbetreuung zur Einreichung von Anträgen wurde Anfang Juni 2016 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft verschickt. Die Einreichungsfrist war der 08.07.2016. Berlinweit wurden insgesamt 49 Anträge mit einem Fördervolumen von ca. 1,3 Mio. € gestellt.
Nach bisheriger Antragslage sind im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sogar drei Projekte für eine Förderung vorgesehen:
Das Jugendamt unterstützt und befürwortet die Anträge der Träger, um deren Projekte für die Spielangebote möglichst bald vor Ort installieren zu können.
Dabei wird Kindern und ihren Eltern Raum geboten, in dem sie über die Betreuungsmöglichkeiten von Kitas und Kindertagespflege informiert werden. Den Eltern werden Angebote über Bildungsförderung zu Sprache, Regeln, Normen und Werte gemacht und gemeinsam spielerisch kultursensible Aspekte vermittelt. Ziel ist auch die Öffnung in den Sozialraum und zu weiteren Integrationsangeboten für die Familien.
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