Drucksache - 1929/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.09.2016 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, im Zuge der Bahn-, Alban- und einem kleinen Abschnitt der Wehnertstraße Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den für Wohnstraßen bzw. eine Tempo 30 Zone ungewöhnlich starken Durchgangsverkehr zu unterbinden. Die Lösung, einen kurzen Abschnitt als Einbahnstraße auszuweisen, soll vorrangig geprüft werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Ergebnisse einer aktuellen Verkehrszählung durch die Verkehrslenkung Berlin und die Zahlen aus der Straßenverkehrszählung Berlin 2014 ergaben, dass die Bahnstraße im ortsüblichen Vergleich als Straße mit geringem Verkehrsdurchfluss zu bewerten ist. Bei einer Verkehrszählung wird bei Straßen mit einer täglichen PKW-Belastung von unter 10.000 nicht weiter differenziert, da sie als gering belastet gelten können. Die für die Bahnstraße auf 24 Std. hochgerechneten 7707 Fahrzeuge (wobei hier Pkw, Lkw, Busse, Krad und Radfahrer erfasst sind) können als ortsüblich bezeichnet werden.
Die vom zuständigen Polizeiabschnitt übersandten Geschwindigkeitsmessergebnisse aus dem Jahr 2014, auf die in der Drucksache Bezug genommen wird, weisen keine Auffälligkeiten auf, und wurden von der Polizeidienststelle sowohl in Bezug auf die Überschreitungshäufigkeit als auch auf die gefahrenen Geschwindigkeiten als eher unterdurchschnittlich bezeichnet.
Die Verkehrsunfallzahlen weisen für die Bahn- und Albanstraße in den letzten 5 Jahren insgesamt 97 Unfälle auf, wobei in keinem Fall ein Fußgänger betroffen war. Im angegebenen Zeitraum wurden 12 Personen leicht verletzt. Die Unfallzahlen und - Folgen können damit glücklicherweise als unterdurchschnittlich bezeichnet werden.
Seitens des Polizeiabschnittes erfolgte noch der Hinweis, dass der Bereich Bahn- und Albanstraße nicht als Schulweg genutzt wird. Schulkinder nutzen primär die angrenzenden Straßen auf dem Weg zur nahegelegenen Grundschule.
Die zuständige Polizeidirektion hat anlässlich eines gemeinsamen Ortstermins im April dieses Jahres keine weiteren Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für angemessen gehalten, da hier bereits Tempo 30 gilt, das vorbehalten ist für Gebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf.
Die Bahnstraße erschließt, als dem öffentlichen Verkehr - und damit dem Gebrauch durch alle - gewidmete Straße nicht nur Wohnhäuser, sondern auch den S-Bahnhof Marienfelde, an dessen Standort früher ein Güterbahnhof betrieben wurde, den dazugehörigen Park & Ride-Parkplatz sowie Bushaltestellen der Linien 283, M77, N81. Anliegende Grundstücke waren zurückliegend mit Lauben bebaut, die nicht zur ständigen Bewohnung geeignet waren. Der Betrachtung, es handele sich hier um eine reine Wohnstraße kann deshalb aus straßenverkehrsbehördlicher Betrachtungsweise nicht gefolgt werden.
Die Schaffung einer abschnittsweisen Einbahnstraßenregelung würde im vorliegenden Fall dazu führen, dass der Verkehr in angrenzende Straßen verdrängt würde und es lediglich zu einer Verlagerung des Verkehrs käme. Einbahnstraßen führen erfahrungsgemäß regelmäßig zu höheren Geschwindigkeiten, da der zu berücksichtigende Begegnungsverkehr ausbleibt. Bei der unstrittig in den letzten Jahren ortsüblich angestiegenen Verkehrsdichte wäre diese Maßnahme daher kontraproduktiv. Vom zuständigen Polizeiabschnitt würde die Schaffung einer Einbahnstraßen-regelung zudem deshalb nicht befürwortet, da der Verkehr in die angrenzenden Straßen gezwungen, und damit eine ansteigende Gefahrenlage für die diese Wege nutzenden Schulkinder zu befürchten wäre.
Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind im vorliegenden Fall, wie dargelegt, nicht zwingend geboten und können daher gemäß § 39 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht angeordnet werden.
Zu dem von der Straßenverkehrsbehörde an den Fachbereich Straßen als Träger der Straßenbaulast weitergeleiteten Vorschlag, im Bereich des Parkstreifens in eigener Zuständigkeit Poller zu setzen, konnte nun eine Stellungnahme verzeichnet werden: Es wird beabsichtigt, zusätzlich zu den zwischen Kirchstraße und Hranitzkystraße stehenden Pollern, im folgenden Bereich der Bahnstraße zum Schutze der Fußgänger unter Berücksichtigung der notwendigen Breite für die Reinigungsfahrzeuge weitere Poller aufzustellen.
Weiterhin teilt der Fachbereich Straßen mit, dass es sich bei der Einstufung der Albanstraße nicht um eine Anliegerstraße bzw. Wohnstraße handelt, sondern um eine Wohnsammelstraße, die den Verkehr aus den angrenzenden Straßen aufnimmt und zu den Hauptverkehrsstraßen leitet. Hier wurde bereits in der Vergangenheit durch die Verschmalerung der Zufahrt an der Säntisstraße und die Aufstellung von Baumkübeln in der Mitte der Straße Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt. |
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