Drucksache - 1914/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Begründung für die Erweiterung des Geltungsbereiches der sozialen Erhaltungsverordnung „Kaiser-Wilhelm-Platz“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg -gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)- um die Grundstücke zwischen Grunewaldstraße, Hauptstraße, Vorbergstraße und Akazienstraße und den Entwurf der Verordnung zur Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Kaiser-Wilhelm-Platz“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Schöneberg, vom 26. August 2014; GVBl. für Berlin 2014, Seite 329f.
Die Anlagen sind elektronisch unter „Anlagen“ zu dieser Drucksache einzusehen. |
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