Drucksache - 1909/XIX  

 
 
Betreff: Gartendenkmale angemessen unterhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
11.05.2016 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beratung
23.05.2016 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.06.2016 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.09.2016 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.06.2016 folgenden Beschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Gartendenkmale im Bezirk angemessen zu unterhalten.

Hierbei soll vor allem geprüft werden, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Grundpflege bestehen und wie bürgerschaftliches Engagement ergänzend sinnvoll eingebunden werden kann.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg verfügt insgesamt über 29 Gartendenkmale. Die Budgetzuweisung erfolgt je nach Anlage entweder nach dem Produkt „Grünpflege Straßenland“ oder aber „Öffentliche Grünanlagen Aufwandsklasse1-3“. Auf die Produktzuordnung hat der Bezirk keinen Einfluss, da diese sich u.a. berlinweit nach dem jeweiligen Grünanlagenversorgungsgrad richtet.

Die besondere Unterschutzstellung als Gartendenkmal wird in den genannten Produkten nicht berücksichtigt, so dass kein gesondertes Budget für Gartendenkmäler zur Verfügung steht.

Der höhere Aufwand für die Pflege und Unterhaltung von Gartendenkmälern geht daher zu Lasten der Pflege anderer Grünanlagen. So können beispielsweise besondere Leistungen nur durchgeführt werden, indem in anderen Grünanlagen eine reduzierte Pflege erfolgt.

Der Fachbereich Grünflächen sieht leider derzeit bei der Pflege der üblichen Grünanlagen keinerlei Einsparpotentiale mehr, um zukünftig die 29 Gartendenkmäler noch intensiver zu pflegen.

 

Bürgerschaftliches Engagement wird vom Fachbereich Grünflächen grundsätzlich sehr begrüßt. Die Möglichkeiten sind jedoch bei den gärtnerischen Tätigkeiten aus fachlicher Sicht und aus Arbeitsschutzgründen eingeschränkt. Gerade in den Gartendenkmälern sollten bestimmte Arbeiten nur durch Fachpersonal durchgeführt werden. Die Tätigkeiten der Gärtner als Ausbildungsberuf in den Gartendenkmälern sind u.a. lt. Tarifvertrag als besonders hochwertig eingestuft worden. Die größte Hilfe für den Bezirk besteht in der Vermeidung von Müll und Vandalismus. Hierzu sollten verstärkt Aufklärungskampagnen, Reinigungstage oder Frühjahrsputzaktionen durch Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden. Insbesondere der starke Anstieg von Wegwerfgeschirr, Zigarettenkippen und Kronkorken sowie der rücksichtslose Umgang mit dem öffentlichen Raum stellen ein großes Problem dar.

 

In jüngster Zeit haben mehrere Ortstermine zwischen dem Fachbereich Grünflächen und den Denkmalschutzbehörden in verschiedenen Gartendenkmälern stattgefunden. Bei den Besichtigungen vom Landesdankmalamt wurden u.a. Rückschnitt und Rodung von vorhandenem Gehölzbestand eingefordert. Die Gespräche verdeutlichen erneut, dass die denkmalschutzrechtlichen Forderungen oftmals nur schwer mit den Forderungen aus der Bevölkerung und der Politik in Einklang zu bringen sind. Nach den Kriterien des Denkmalschutzes haben regelmäßige Rückschnitte und Freistellungen oberste Priorität.

 

Die Einsparungen, die durch einen vernünftigeren und schonenden Umgang mit den Grünanlagen erzielt werden würden, könnten damit der gärtnerischen Pflege zugutekommen.

 
 

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