Drucksache - 1782/XIX  

 
 
Betreff: Erinnerung an David Bowie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2016 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 20.01.2016 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, an dem Haus in der Hauptstraße 155 an den verstorbenen Sänger David Bowie bspw. mit einer Gedenktafel zu erinnern.

 

Das Bezirksamt teilt zu den o.g. Drucksachen Folgendes mit:

 

Um in dieser Angelegenheit tätig zu werden, hat sich das Bezirksamt an die Senatskanzlei gewendet. Die Senatskanzlei hat daraufhin am 26.04.2016 per Email Folgendes mitgeteilt:

 

Der Historische Beirat des Regierenden Bürgermeisters von Berlin hat auf seiner letzten Sitzung die Ehrung von Persönlichkeiten im Rahmen des Berliner Gedenktafelprogramms für das Jahr 2016 beraten und der Kulturverwaltung zur Umsetzung empfohlen, unter anderem auch David Bowie.

 

Die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten folgt dieser Empfehlung und hat die Historische Kommission zu Berlin e.V. (HiKo) mit der Umsetzung beauftragt. In der Regel werden Gedenktafeln an der Wohn- oder Wirkungsstätte der entsprechenden Person angebracht. Die HiKo ermittelt derzeit den/die Eigentümer/in von Bowies Wohnhaus in der Hauptstraße, um eine Genehmigung zur Anbringung der Tafel zu erhalten.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 
 

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