Drucksache - 1778/XIX  

 
 
Betreff: Mehr Qualität in Berliner Kitas
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
27.01.2016 
51. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
24.02.2016 
52. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
28.09.2016 
57. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
20.01.2016 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
17.02.2016 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksamt Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.04.2016 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
3. Version vom 20.04.2016
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.04.2016 folgenden Beschluss:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

1.)    der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen insbesondere für Kinder unter 3 Jahren auf die Relation 1:3 abgesenkt wird.

2.)    Der Personalschlüssel für Kitaleitungen von derzeit 1:120 auf 1:60 abgesenkt wird.

3.)    Erzieher*innen Zeit für Vor- und Nachbereitung, Dokumentation und Elternarbeit im Umfang von 23% (9 Std/100%-Stelle) angerechnet bekommt.

4.)    Nicht nur für Kinder mit zusätzlichem individuellem Förderbedarf, sondern auch für Kitas in sozial benachteiligten Wohngebieten ein Zuschlag bemessen wird (sozialstruktureller Kita-Zuschlag).

5.)    Für die Praxisanleitung von einer*m Erzieher*in in berufsbegleitender Ausbildung der Einrichtung ein Personalzuschlag von 3 Std/Woche gewährt wird.

6.)    Die Maßnahmen zur Qualitätssteigerung in zukünftige Haushaltsplanung vordringlich vor der zuletzt ausgeweiteten Beitragsfreiheit berücksichtigt werden.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gewandt und von dort folgende Mitteilung erhalten:

 

„Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat,

 

vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben, mit dem Sie sich an Frau Senatorin Scheeres gewandt haben. Gerne nehme ich Stellung zu der Beschlussempfehlung Ihres Jugendhilfeausschusses.

 

Der Gesetzgeber hat mit dem Haushaltsumsetzungsgesetz, einem Artikelgesetz, das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG), das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) und die Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) verändert. Hiermit gehen u.a. weitreichende qualitative Verbesserungen für die Kindertagesbetreuung einher.

 

Mit dem Beschluss zur stufenweisen Ausweitung der Kostenbeitragsfreiheit, die ab dem 1.8.2018 für alle Kinder gilt, wurde ein wichtiger Schritt zur Entlastung von Familien und zur Attraktivitäts-steigerung der Kindertagesbetreuung getan. Ziel des Senats ist es, möglichst viele Kinder so früh-zeitig wie möglich für die institutionelle frühkindliche Bildung zu gewinnen.

 

Ab dem 1.8.2016 wird der Personalschlüssel für die unter Dreijährigen stufenweise verbessert. Für die Ganztagskinder bedeutet dies ab dem 1.8.2019 ein Verhältnis von einer Vollzeit-Fachkraft zu 3,75 Kindern bei den bis Zweijährigen und ein Verhältnis von einer Vollzeit-Fachkraft zu 4,75 Kindern zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr. Der heutige Personalschlüssel liegt bei 1:5 bzw. 1:6.

 

Der Leitungszuschlag für alle Kinder wird in zwei Stufen angehoben. Ab dem 1.8.2016 wird eine Vollzeit-Fachkraft ab 110 Kindern für die Leitungstätigkeit freigestellt, ab dem 1.8.2017 erfolgt die Freistellung dann bereits ab 100 Kindern. Die Umsetzung dieses lange aus der Praxis formulierten Wunsches trägt der besonderen Verantwortung und Rolle der Leiterinnen und Leiter der Kindertageseinrichtungen und der gestiegenen, auch administrativen, Anforderungen Rechnung.

 

Der Jugendhilfeausschuss fordert einen Personalzuschlag von drei Stunden pro Woche für die Anleitung von Personen, die sich in der berufsbegleitenden Ausbildung befinden. Auch diese Thematik greift das neue Gesetz auf. Zur Unterstützung der Einrichtungen, die Personen beschäftigen, die sich in der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung befinden, werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Stunden pro Woche zur Kompensation für die Anleitung gewährt. Damit wird einerseits ein Anreiz für die Einrichtungen zur Einstellung von Quereinsteigerinnen und Quer-einsteigern geschaffen, andererseits die hierfür erforderliche personelle Unterstützung honoriert.

 

Unter der Nr. 4 der Beschlussempfehlung setzt sich der Jugendhilfeausschuss für die Einführung eines sozialstrukturellen Zuschlags für Kitas ein, der unabhängig vom individuellen Förderbedarf der Kinder gewährt wird. Der Zuschlag nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 c KitaföG i.V. mit § 18 VOKitaFöG wird zwar dem jeweiligen Kind, welches in einem Wohngebiet mit sozial benachteiligenden Bedingungen lebt, zugeordnet, jedoch wird ein individueller Förderbedarf insoweit nicht fest-gestellt. Diese Prüfung erfolgte insbesondere, als der Zuschlag (bis 31.7.2012) noch an die Einkommensverhältnisse der jeweiligen Familien gekoppelt war.

 

Mit der Änderung der VOKitaFöG zum 1.8.2016 wird nunmehr auch der QM-Zuschlag von 0,008 Stellenanteilen auf 0,01 Stellenanteile pro Kind erhöht. Die Definition der für den Zuschlag relevanten Wohngebiete wird ausgeweitet. Hierzu zählen künftig nicht nur die Quartiersmanagementgebiete der Kategorien I, II, sondern auch der Kategorie III sowie Gebiete mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf gemäß Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) der Kategorien 3-, 4+, 4+/- und 4-. Schätzungsweise erreicht der Zuschlag künftig so 14.000 Kinder mehr als bisher. 

 

Der mit der Gesetzesänderung verbesserte Personalschlüssel enthält wie bisher gemäß § 11 KitaFöG i.V. mit § 12 Abs. 2 VOKitaFöG abschließend alle Erfordernisse, bspw. Zeiten für die Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms, die Sprachdokumentation, Elterngespräche, die Vor- und Nachbereitungszeiten und alle Ausfallzeiten (Krankheit, Urlaub). Das Gesetz weist keinen individuellen Ansatz für die mittelbare pädagogische Arbeit aus. Die Forderung des Jugendhilfe-ausschusses unter der Nr. 3 der Beschlussempfehlung geht auf eine von LIGA, DaKS und den Eigenbetrieben am Beispiel einer Modellkita mit 100 Plätzen durchgeführten Untersuchung aus dem Jahre 2008 zurück. Die SenBildJugWiss berichtete im September 2009 mit der Roten Nummer 1751, dass der geltende Personalschlüssel bereits Anteile für die mittelbare pädagogische Arbeit enthalte, der Senat die 23 % als insgesamt zu hoch angesetzt erachte und darüber hinaus der mit der Neufassung der RV Tag 2006 bis 2009 sukzessive abgesenkte Trägereigenanteil von 9 auf 7 % u.a. auch mit den zusätzlichen Aufgaben aus der QVTAG begründet worden war.

 

Abschließend möchte ich darauf aufmerksam machen, dass sich der Berliner Personalschlüssel durch die zu 100 % finanzierten und differenzierten Zuschläge, insbesondere auch für die Integration von Kindern mit Behinderungen, auszeichnet. Die bekannten Ländervergleiche berücksichtigen diesen Umstand nicht oder nur unzureichend.

 

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und verbleibe 

 

mit freundlichen Grüßen

gez. Sigrid Klebba“

 

 
 

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