Drucksache - 1680/XIX  

 
 
Betreff: Wiederwahl einer Schiedsperson
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:ÄnderungsantragVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2015 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung

Für den Schiedsamtsbezirk Tempelhof-Schöneberg 1 / 2 (Tempelhof Nord) wird auf die Dauer von fünf Jahren als Schiedsperson

 

Frau Hannelore Herlan

Laubacher Str. 8, 14197 Berlin

 

wieder gewählt.

 

 

Begründung:

 

Nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz wählt die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson. Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch die Präsidentin/den Präsidenten des Amtsgerichts. Die jeweilige Amtsperiode beginnt mit der Bestätigung bzw. bei der Erstwahl mit der Vereidigung durch die Präsidentin/den Präsidenten des Amtsgerichts.

 

 

Die Amtsperiode der bisherigen Schiedsperson Frau Hannelore Herlan endete am 19.10.2015. Frau Herlan stellt sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Das Schiedsamt ist angewiesen auf gut ausgebildete Personen und Frau Herlan hat in den vergangenen Jahren Fortbildungsseminare zum Erlangen der erforderlichen Fachkenntnisse besucht. Andere geeignete Kandidaten stehen nicht zur Verfügung

 

Eine schriftliche Einverständniserklärung der Schiedsperson für die Wiederwahl liegt vor, ebenso eine Stellungnahme des Präsidenten des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg und des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Berliner Schiedsamtsgesetz vom 7.4.1994 (GVBl. S. 109)

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die Mittel sind im Haushaltsplan des Bezirksamtes bei 3500/41201 (Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige), 3500/54079 (Geschäftsbedarf, Bücher und Zeitschriften) veranschlagt.

 

 
 

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