Drucksache - 1679/XIX  

 
 
Betreff: Schaffung eines gemeinsamen Servicezentrums der Berliner Volkshochschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Kenntnisnahme
03.12.2015 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur      
07.01.2016 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur      
03.03.2016 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur      
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2015 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
BA-Vorlage_ServicezentrumVHS_Anlage 1
BA-Vorlage_ServicezentrumVHS_Anlage 2
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Da dem BVV-Büro kein Beschlusstext vorliegt, erhalten Sie im Folgenden die Vorlage zur Beschlussfassung.

 

 

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin25.September 2015

Abteilung Bildung, Kultur und Sport             

 

 

 

Vorlage

zur Beschlussfassung

 

für die Sitzung des Bezirksamtes am Dienstag, den 06. Oktober 2015    

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage:

Schaffung eines gemeinsamen Servicezentrums der Berliner Volkshochschulen

 

2.   Berichterstatterin:

Bezirksstadträtin Kaddatz

 

 

3.   Beschluss:

Das Bezirksamt erklärt seinen Willen, dem  Beschluss des Steuerungsgremiums – bestehend aus den zuständigen Stadträtinnen und Stadträten - vom 26.6.2015 entsprechend (Anlage 1)  ein gemeinsames Servicezentrum der Berliner Volkshochschulen als Eigenbetrieb getragen von allen Bezirken im Jahr 2016 zu errichten - sofern die erforderlichen zusätzlichen Ressourcen dafür bereitgestellt werden können.

 

4.   Begründung:

Die zuständigen Stadträtinnen und Stadträte hatten sich in den Sitzungen am 14.11.2014 und 4.3.2015 auf der Basis einer Vorlage der Amtsleiterinnen und Amtsleiter (siehe Anlage 2) für die Schaffung eines gemeinsamen

Servicezentrums der Berliner Volkshochschulen ausgesprochen. Die Senatsverwaltung

für Bildung sagte die Prüfung geeigneter Organisations-/Rechtsformen bzw. Trägerschaften zu.

 

Das Fazit der Prüfung durch die Senatsverwaltung lautete:

„Die Prüfung ergab, dass öffentliche Rechtsformen wie Stiftung ö.R. und Anstalt ö.R. die genannten Anforderungen erfüllen, allerdings stets ein Errichtungsgesetz erfordern, somit

allenfalls mittelfristig eine Lösung bieten.

Die Gründung eines privatrechtlichen Vereins wäre möglich; sie würde erfordern, dass

die VHS-Leiterinnen und -Leiter in ihrer dienstlichen Funktion den Verein gründen und

die Mitgliederversammlung bilden. Der hohe Aufwand für Gründung, Registrierung und

Erlangung der Gemeinnützigkeit des Vereins sowie für die Freistellung der Vereinsmitglieder

von persönlicher Haftung ist zu bedenken. Vorteile gegenüber einer öffentlichen

Rechtsform sind nicht ersichtlich.

 

Als verwaltungsinterne Lösung (ohne rechtliche Selbständigkeit) bietet die Gründung

eines Eigenbetriebs weitgehende Flexibilität und größeren wirtschaftlichen Handlungsspielraum.

Das Eigenbetriebsgesetz sieht die Möglichkeit eines von mehreren oder allen

Bezirken getragenen Eigenbetriebs ausdrücklich vor. Ein Bezirk muss die Aufgabe des

aufsichtführenden Sitzbezirks übernehmen; die gemeinsame Steuerung des Betriebs

durch alle Bezirke kann in einer Verwaltungsvereinbarung und in der Betriebssatzung geregelt werden.

 

Ein Eigenbetrieb wird errichtet, indem das Bezirksamt des Sitzbezirks die Betriebssatzung

erlässt; dem Erlass der Satzung müssen die BVV des Sitzbezirks, in den anderen

beteiligten Bezirken BVV und Bezirksamt sowie auf Vorlage des Senats das Abgeordnetenhaus zustimmen.“

 

Die Prüfungszentrale an der VHS Tempelhof-Schöneberg soll auf den Eigenbetrieb übertragen werden, was in dieser Hinsicht auch einen Beschluss der BVV erfordert. Bei der Prüfungszentrale handelt es sich (auch) um eine bezirkliche Einrichtung, die auf eine anderen Träger übertragen werden soll (§ 12 Abs.2 Nr. 10 BezVG).

 

Am 26.6.2015 hat das Steuerungsgremium in einer Sitzung bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft den folgenden Beschluss gefasst:

 

„Das Steuerungsgremium spricht sich – sofern die erforderlichen zusätzlichen Ressourcen

bereitgestellt werden können – dafür aus,

  •  im Jahr 2016 für das geplante gemeinsame Servicezentrum der Berliner Volkshochschulen einen Eigenbetrieb, getragen von allen Bezirken, zu errichten,
  •  im Jahr 2017 oder später zu prüfen, ob eine Umwandlung des Eigenbetriebs in eine Stiftung oder eine Anstalt öffentlichen Rechts vorteilhaft ist.

 

Folgende Schritte werden vereinbart:

  • Beauftragung einer Arbeitsgruppe (Amtsleitungen / SenBildJugWiss) mit dem Entwurf einer Betriebssatzung für den Eigenbetrieb,

 

  •  Vorbereitung einer Willenserklärung der Bezirke, den Eigenbetrieb zu errichten, sofern die dafür erforderlichen Ressourcen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden,
  • Einbezug des Finanz- und Personalbedarfs für den Eigenbetrieb in die Beratungen über den Haushalt 2016/17.“

 

 

5.    Rechtsgrundlage:

§ 36 Abs. 2 BezVG

 

6.    Auswirkungen auf die Gleichstellung

       der Geschlechter:

 

keine

 

7.    Haushaltsmäßige/

       Personalwirtschaftliche        

       Auswirkungen:                                                                

 

Die erforderlichen Ressourcen für den Eigenbetrieb sind im Rahmen der Beratungen über den Haushalt auf der Landesebene zusätzlich zur Verfügung zu stellen, die im Bezirk Tempelhof-Schöneberg angesiedelte regionalisierte Prüfungszentrale Sprachen der Berliner Volkshochschulen wird mit den  dazugehörigen Ressourcen in den Eigenbetrieb verlagert.

 

8.    Nachhaltigkeit:

 

(siehe Anlage)

9.    Unterrichtung BVV

 

Zur Kenntnisnahme  

10.  Mitzeichnung

BzBm:

 

 

 

 

 

 

Kaddatz

Bezirksstadträtin

 

 
 

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