Drucksache - 1593/XIX  

 
 
Betreff: Car-Sharing auch am Stadtrand gewährleisten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 15.07.2015 folgenden Beschluss:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auch zukünftig in allen Bereichen der Berliner Bezirke eine ausreichende Versorgung mit Car-Sharing-Angeboten gewährleistet werden kann.

Der BVV ist bis zum 30. November 2015 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt zu den o.g. Drucksachen Folgendes mit:

 

Zur Beantwortung der Drucksache hat sich die Bezirksbürgermeisterin mit Schreiben vom 30.07.2015 an das Carsharing-Unternehmen car2go gewandt. Die Stellungnahme des Unternehmens lautet wie folgt:

 

Sehr geehrte Frau Schöttler, sehr geehrter Herr Schneider,

 

zunächst entschuldigen wir uns für unsere verspätete Antwort auf ihr Anliegen vom 30.07.2015. Wir möchten Ihnen kurz erläutern was für uns die Beweggründe waren, unser Geschäftsgebiet im Sommer dieses Jahres in Berlin zu verändern.

 

Car2go ist als privates Wirtschaftsunternehmen in erster Linie an die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und insbesondere der vorhandenen Kundennachfrage gebunden. Dabei setzen wir die Bedürfnisse unserer Kunden in das Zentrum unserer Bemühungen, ohne jedoch die Maßstäbe der Wirtschaftlichkeit aus den Augen zu verlieren. Wir unterscheiden uns hier deutlich vom öffentlichen Personennahverkehr, der einen Versorgungsauftrag für das gesamte Stadtgebiet besitzt und dafür entsprechende staatliche Zuschüsse erhält. Dies ist bei car2go nicht der Fall.

 

Car2go hat als Stationsunabhängiges Carsharing-Unternehmen den Service seit April 2012 in Berlin aufgenommen. Basis für die anfängliche Abgrenzung des Geschäftsgebietes waren Markteintrittsanalysen, die folgenden Erweiterungen folgten im Wesentlichen der Kundennachfrage, nicht aber der tatsächlichen Nutzung. Das aktuelle Geschäftsgebiet umfasst rund 165 km², auf die Ihnen eine Flotte von der Zeit 1200 Fahrzeugen unterwegs ist. Damit hat Berlin die größte car2go-Flotte in ganz Europa.

 

Nach nunmehr drei Jahren Präsenz im Markt, konnten umfangreiche Erkenntnisse und Analysen über die tatsächliche Nachfrage bzw. Nutzung von car2go in Berlin gewonnen werden. Im Ergebnis zeigt sich eine relativ große Unausgewogenheit der Nachfragerealisierung in weiten Teilen des Geschäftsgebietes.

 

So finden sich, insbesondere in den Innenstadtbereichen, Areale mit sehr hoher Nachfrage (durchschnittlich 8-10 Mieten je Fahrzeug pro Tag). In diesen Gebieten können wir zudem teilweise 50 % der Nachfrage nicht umsetzen, d.h. hier besteht ein deutlicher Nachfrageüberschuss. Dem stehen Gebiete mit deutlich geringerer Nachfrage mit lediglich 2-3 Mieten je Fahrzeug und Tag gegenüber. In der Folge kommt es in nachfrageintensiven Gebieten häufig zu einer Fahrzeugknappheit und gleichzeitig bleiben in anderen Teilen des Geschäftsgebietes Fahrzeuge relativ lange ungenutzt.

 

Die Veränderung des Geschäftsgebietes ist also Ergebnis einer umfassenden Evaluierung der bestehenden car2go Kundennachfrage und der tatsächlichen Fahrzeugnutzung.

 

Ein wichtiger Faktor für die Auswahl der Geschäftsgebietsgrenzen ist dabei die zu erwartende Nachfrage nach unserem Service, der stark von anderen Faktoren wie z.B. ÖPNV-Verfügbarkeit, Pkw-Besatz, Einwohnerzahl, Haushaltsgrößen oder Altersstruktur abhängt.

 

Mit der Anpassung unseres Geschäftsgebietes bieten wir der überwiegenden Zahl unserer Kunden einen verbesserten Service und verbessern die Fahrzeugverfügbarkeit. Von der Veränderung des Geschäftsgebietes sind in Berlin lediglich 5 % der Kunden direkt betroffen: Ihr Wohn-oder Arbeitsplatz liegt nun nicht mehr im Free-Floating-Bereich. Gleichzeitig verbessert sich jedoch für rund 95 % unserer Kunden die Verfügbarkeit der Fahrzeuge deutlich.

 

Selbst wenn car2go kein öffentlicher Personennahverkehr ist, liegt uns viel an einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Behörden und den Betrieben des ÖPNV. Aus unserer Sicht steht car2go ein ergänzendes Verkehrsangebot in der Stadt dar. Carsharing ist eine umweltfreundliche Variante, um sich durch die Stadt zu bewegen und eine sinnvolle Ergänzung des ÖPNV. Multimodale Verkehrsmittelnutzung ist ein erster Schritt in diese Richtung der sinnvollen Vernetzung verschiedener Mobilitätsangebote und ein geeignetes Mittel, um allen Bevölkerungsschichten Zugang zu individueller Mobilität zu bieten.

 

Ein sehr erfolgreiches Beispiel dafür ist die Kooperation mit der BVG. Dies ist nur ein Beispiel der Zusammenarbeit von car2go und der Stadt Berlin. Wir sind an einer guten Partnerschaft mit der Stadt, den Bürgerinnen und Bürgern, Verkehrsbetrieben und natürlich auch der Politik interessiert und stehen immer gerne für den Dialog bereit.

 

Wir hoffen das wir Ihnen damit hinreichend unsere Beweggründe für das veränderte Geschäftsgebiet darlegen konnten.

 

Mit freundlichen Grüßen

car2go

 

Thomas Beermann

CEO car2go Europe GmbH

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

 

 
 

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