Drucksache - 1557/XIX  

 
 
Betreff: Archiv über Kunstwerke im öffentlichen Raum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.06.2015 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.04.2016 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Beschlusstext:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und mit welchem personellen Einsatz (bspw. auch Prüfung FAV-Stelle o.ä.) ein Archiv über Kunstwerke im öffentlichen Raum unseres Bezirks angelegt werden kann.

 

Begründung:

Wie ein aktueller Vorgang gezeigt hat, besteht ein Bedarf dafür, die Informationen über die im öffentlichen Raum unseres Bezirks vorhandenen Kunstwerke in einem Archiv zu bündeln. Damit sind sie jederzeit abrufbar und sie stehen auch künftigen Generationen zur Verfügung, ohne dass jeweils aufwendige Einzelrecherchen notwendig sind.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit:

 

Grundsätzlich ist die Forderung zu unterstützen, im Bezirk eine öffentlich zugängliche Dokumentation zu erstellen, in der alle im öffentlichen Raum aufgestellten Kunstwerke aufgelistet sind. Bisher existiert in Tempelhof-Schöneberg eine solche digitale Liste nicht, wie auch in den meisten anderen Berliner Bezirken. Die Ausnahme bilden hier der Bezirk Pankow, der eine Gesamtübersicht ins Internet gestellt hat (siehe: http://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-pankow.de/kioer_liste_gesammt.php.) sowie Lichtenberg mit einer unsystematischen Bildergalerie (https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/freizeit/kultur/artikel. 261849.php).

 

Dem historischen Archiv der Museen Tempelhof-Schöneberg wurden 2005 bzw. 2015 vom Landesdenkmalamt angefertigte Listen zum internen Gebrauch übergeben, die für Anfragen und Recherchen genutzt werden können:

1)      Erfassung /Inventarisation plastischer Denkmäler, Brunnen und anderer Werke der Bildenden Kunst im öffentlichen Raum im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteile Tempelhof, Mariendorf und Marienfelde, Berlin 2004

 

2)      Erfassung /Inventarisation plastischer Denkmäler, Brunnen und anderer Werke der Bildenden Kunst im öffentlichen Raum im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteile Schöneberg und Friedenau, Berlin 2008

 

In diesen konkreten Erfassungen wurden alle Bildwerke (Denkmäler, Werke der freien Kunst, Brunnengestaltungen) fotografisch und schriftlich erfasst, insbesondere die Denkmäler, „die sich in öffentlichen zugänglichen Gartendenkmalen oder im direkten Bezug zu Baudenkmalen befinden….Der subsumierende Begriff „Denkmäler“ beinhaltet … Kunstobjekte und Brunnen mit künstlerisch relevanter Gestaltung sowie künstlerische erwähnenswerte Erinnerungsmale (ohne Gedenktafeln und Sonderformen).“

 

Das Projekt wurde vom Landesdenkmalamt Berlin, Referat Gartendenkmalpflege in Auftrag gegeben. Die Basis bildete eine von Dr. Susanne Kähler und Dr. Jörg Kuhn in Zusammenarbeit mit dem LDA Berlin entwickelte Systematik, die für alle Berliner Bezirke Anwendung findet. Es entstand eine umfangreiche Dokumentation, die neben den wichtigsten Daten auch umfassende Objektrecherchen, Zustandsberichte, Handlungshinweise zur Restaurierung und Konservierung sowie eine Kategorisierung zur Ermittlung der Denkmalrelevanz beinhaltet.

 

Allerdings wird die Liste, die nicht digital zur Verfügung steht, nicht weiter aktualisiert.

 

Das überregional arbeitende Büro für Kunst im öffentlichen Raum – Kulturwerk des BBK – macht schon seit geraumer Zeit auf den Missstand aufmerksam, dass es keine einheitliche Erfassung der Kunst im öffentlichen Raum in Berlin gibt und hat deshalb einen Förderantrag bei der Stiftung Deutsche Klassenlotterie gestellt. Dokumentiert werden sollen Kunstwerke im öffentlichen Raum, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden und ab 1990 berlinweit entstanden sind. Die Erfassung der Jahre ab 1945 soll dann in einer 2. Phase erfolgen. Die Ergebnisse sollen im Anschluss auf einer Internetseite öffentlich zugänglich gemacht werden, zeitgemäß verknüpft mit Apps und Suchfunktionen. Wünschenswert wäre aus Sicht des Büros darüber hinaus eine Publikation.

 

Dieser Förderantrag ist überaus unterstützenswert, da ein solches Vorhaben von den Bezirken allein in diesem Umfang und professionellem Standard nicht realisierbar wäre. Hierfür fehlen die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen. Arbeitskräfte aus dem 2. Arbeitsmarkt stehen den meisten Bezirken schon seit geraumer Zeit nicht mehr zur Verfügung.

 

Neben einem zu erstellenden digitalen Portal Kunst im öffentlichen Raum in Berlin wäre perspektivisch von Bedeutung, auch in den einzelnen Bezirken eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Ämtern zu initiieren, die bei Kunst-am-Bau-Projekten beteiligt sind, um die Erfassung kontinuierlich fortzuschreiben und so aktuell zu bleiben.

 

Unabhängig von der Erfassung/Inventarisierung der Kunstwerke im öffentlichen Raum bleibt nach wie vor ein großes Problem, dass es nicht genügend Mittel in den Bezirken gibt, um die Kunst zu pflegen bzw. die Standsicherheit zu gewährleisten. Der „aktuelle Vorgang“, auf den in der Begründung der vorliegenden Drucksache Bezug genommen wird – das Kunstwerk von Paul Dierkes auf dem Innsbrucker Platz – ist ein anschauliches Beispiel dafür.

 

 

 
 

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