Drucksache - 1487/XIX  

 
 
Betreff: Der Kriminalität durch Licht vorbeugen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Kenntnisnahme
25.04.2016 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.04.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.11.2015 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.04.2015 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, die zuständiger Stelle bei der Senatsverwaltung aufzufordern, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den Spielplatz auf der Ecke von Eisenacher Straße und Fuggerstraße bei Dunkelheit im Sinn einer Optimierung/ Verhinderung der Kriminalitätsbelastung (nach Aussage der zuständigen Polizeidienststelle) besser auszuleuchten. Dabei soll auch die Möglichkeit einer Beleuchtung vom Giebel oder Dach eines benachbarten Gebäude geprüft werden.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Der Spielplatz ist mit einer Beleuchtung versehen. Im Zuge des Umbaus vor mehreren Jahren wurden in der Pflasterfläche im Bereich der Bankstandorte mehrere Bodenstrahler eingebaut. Die Planung und Umsetzung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit Anwohnern und weiteren Interessensvertretern. Überprüfungen u.a. durch Mitarbeiter vom Ordnungsamt und vom Polizeiabschnitt haben ergeben, dass diese Strahler funktionsfähig und  in Betrieb sind. Bei der Installation dieser Strahler wurde darauf Wert gelegt, dass eine indirekte Beleuchtung angebracht wurde, um Angsträumen vorzubeugen und eine  Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnbebauung  auszuschließen.

 

Die Anbringung von zusätzlicher Beleuchtung an den Hauswänden der angrenzenden Wohnhäuser ist aus Gewehrleistungs- und Unterhaltungsgründen nicht möglich. Die Anbringung zusätzlicher Strahler an der Straßenbeleuchtung ist ebenfalls nicht möglich, da sich in der Eisenacher Straße die Straßenbeleuchtung auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet. In der Fuggerstraße ist die Anbringung ebenfalls ausgeschlossen, da hier Gasleuchten im Einsatz sind.

 

Grundsätzlich könnte auf dem Spielplatz  eine Mastleuchte aufgestellt werden. Hierzu ist die Entfernung (Fällung) eines Baumes zwingend notwendig. Die zusätzliche Beleuchtung könnte an einem vorhandenen Stromanschluss auf dem Spielplatz angeschlossen werden. Zur Verlegung der notwendigen Stromversorgung muss der hochwertige  Belag aufgenommen  und anschließend wieder geschlossen werden. Die verwendeten Materialen in Form von Sandsteinplatten können bei Zerstörung nicht wieder beschafft werden, da vergleichbares Material nicht zur Verfügung steht. Die Kosten für die Errichtung einer entsprechenden Beleuchtungsanlage werden auf 20.000 Euro geschätzt. Diese Mittel stehen dem Fachbereich Grünflächen nicht zur Verfügung. Eine Erweiterung der Beleuchtungsanlage verursacht darüber hinaus jährlich wiederkehrende Folgekosten für Stromverbrauch, Wartung und Beseitigung von zu erwartenden Vandalismusschäden. Die aufzubringenden Mittel für Herstellung und den Betrieb der Beleuchtungsanlage fehlen dann zwangsläufig für die Unterhaltung anderer Spielplätze, bei denen dann Reparaturen bzw. Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten nicht im gewohnten Umfang erfolgen können.

 

Um Begehrlichkeiten ähnlich gelagerter Situationen vorzubeugen, kann aus Sicht des Straßen- und Grünflächenamtes eine zusätzliche Beleuchtung  nicht befürwortet werden.

 
 

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