Drucksache - 1285/XIX
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) wurden mit Schreiben vom 27.11.2014 um Stellungnahme gebeten, wie sie gedenken, mit der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung umzugehen. Nach dem die BBB am 02.02.2015 an die Erledigung unserer Anfrage erinnert wurde, ist mit Schreiben vom 27.02.2015 dazu folgendes mitgeteilt worden:
Sehr geehrte Frau Kaddatz,
die BBB werden prüfen, welche gesonderte Nutzungszeiten für trans- und intersexuelle Menschen im Bezirk oder auch außerhalb der Bezirksgrenzen zur Verfügung gestellt werden können.
Im Rahmen der im März beginnenden Abstimmungen mit dem Sport und den Schulen zur Belegung der Schwimmhallen für das Schuljahr 2015/2016 (sog. Belegungsrunden) werden wir prüfen, ob spezielle Wasserzeiten im Stadtbad Tempelhof zur Verfügung gestellt werden können, ggf. werden Nutzungsmöglichkeiten in angrenzenden Bezirken geprüft. Nutzungszeiten für trans- und intersexuelle Menschen könnten dann möglicherweise ab Herbst 2015 zur Verfügung stehen. Eine verbindliche Aussage ist hierzu jedoch gegenwärtig nicht möglich.
Eine Nutzung des Stadtbades Schöneberg ziehen wir nicht in Betracht. Dieses Bad ist eines der drei freizeitorientierten Bäder der BBB und gehört zu unseren besucherstärksten Bädern. Es wird insbesondere auch von Familien, Kindern und Jugendlichen gern besucht. Daneben wird das Bad zeitlich beschränkt im Parallelbetrieb durch Schulen, Vereine und für Kurse genutzt.
Wir sind deshalb bestrebt, das Bad ohne Einschränkungen einem möglichst breiten Publikum zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Siering i.V. Henry Peukert Vorständin Leiter Betrieb
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