Drucksache - 1143/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.06.2014. folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, für eine bessere sichtbare Warnkennzeichnung zum Ende des separaten südlichen Radweges in der Tauernallee/Ecke Albulaweg sowie dessen Verschwenkung auf die Fahrbahn Sorge zu tragen. Ggf. ist auch eine ergänzende bauliche Veränderung zu veranlassen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Bei Überprüfung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass es nicht möglich ist, den Radfahrer vom baulich angelegten Radweg in den fließenden Verkehr zu führen, weil die angelegte Führung völlig mit parkenden Fahrzeugen zugestellt ist.
Um den Radfahrer vom baulich angelegten Radweg ohne Behinderung in den fließenden Verkehr zu führen, wurde von der Straßenverkehrsbehörde ein absolutes Haltverbot – Z 283-10/20/ StVO - angeordnet. Die Maßnahme wurde durch die Vertragsfirma des Fachbereichs Straßen am 23. September 2014 umgesetzt.
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