Drucksache - 1131/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.06.2014 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, den Eigentümern des Naumannparks zu gestatten, zu ihren Lasten die Zäune auf dem Fuß- und Radweg der Hertha-Block-Promenade zwischen Naumann- und Wilhelm-Kabus-Str. auf halber Höhe des Weges durch beidseitige Tore zu unterbrechen und den ungehinderten Zugang vom nördlichen zum südlichen Teil des Gewerbegebietes zu gewährleisten. Der BVV ist bis zum 31.08.2014 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Hertha-Block-Promenade wurde aus Fördermitteln des Stadtumbau West Programms und in seiner derzeitigen Abgrenzung zu den Anliegergrundstücken im Einvernehmen mit allen beteiligten Fachämtern hergerichtet. Anfang des Jahres wurde durch einen Anlieger beim Fachbereich Straßen die Öffnung der Zaunanlage beantragt, um eine Verbindung zwischen dem nördlichen und südlichen Gewerbegebiet zu schaffen. Die Hertha-Block-Promenade als Fuß- und Radweg hat keine Erschließungsfunktion für die Anliegergrundstücke. Die Öffnung der Zaunanlage könnte durch den dann entstehenden Querungsverkehr auch eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende bedeuten, die durch geeignete Maßnahmen und entsprechende Ausführung zu vermeiden ist. Eine abschließende Entscheidung zum Antrag des Anliegers konnte Anfang Juli 2014 getroffen werden, nachdem die Konkretisierung des Antrages hinsichtlich der Erforderlichkeit der Zaunöffnung und eine grobe Ausführungsplanung zur Abschätzung des Gefahrenpotentials vorlag sowie die notwendige Abstimmung zur Umsetzung der geplanten Maßnahme mit den Fachämtern erfolgte.
Der Wunsch des Anliegers auf beidseitige Zaunöffnung zur Hertha-Block-Promenade wird vom Bezirksamt positiv begleitet. Zur Umsetzung der Maßnahme ist vom Antragsteller nunmehr eine konkrete Ausführungsplanung zur Genehmigung beim Fachbereich Straßen vorzulegen und nach Genehmigung eine Fachfirma des Straßenbaus mit der Umsetzung der Baumaßnahme zu beauftragen. Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Toranlagen sowie Verkehrssicherungs-, Instandhaltungs- und ggf. Rückbaupflichten werden in einem mit dem Anlieger abzuschließenden öffentlich - rechtlichen Vertrag geregelt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |