Drucksache - 1131/XIX  

 
 
Betreff: Infrastruktur im Naumannpark verbessern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.06.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.08.2014 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Änderungsantrag
Anlage zur MzK
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.06.2014 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, den Eigentümern des Naumannparks zu gestatten, zu ihren Lasten die Zäune auf dem Fuß- und Radweg der Hertha-Block-Promenade zwischen Naumann- und Wilhelm-Kabus-Str. auf halber Höhe des Weges durch beidseitige Tore zu unterbrechen und den ungehinderten Zugang vom nördlichen zum südlichen Teil des Gewerbegebietes zu gewährleisten.

Der BVV ist bis zum 31.08.2014 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Hertha-Block-Promenade wurde aus Fördermitteln des Stadtumbau West Programms und in seiner derzeitigen Abgrenzung zu den Anliegergrundstücken im Einvernehmen mit allen beteiligten Fachämtern hergerichtet. Anfang des Jahres wurde durch einen Anlieger beim Fachbereich Straßen die Öffnung der Zaunanlage beantragt, um eine Verbindung zwischen dem nördlichen und südlichen Gewerbegebiet zu schaffen. Die Hertha-Block-Promenade als Fuß- und Radweg hat keine Erschließungsfunktion für die Anliegergrundstücke. Die Öffnung der Zaunanlage könnte durch den dann entstehenden Querungsverkehr auch eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende bedeuten, die durch geeignete Maßnahmen und entsprechende Ausführung zu vermeiden ist. Eine abschließende Entscheidung zum Antrag des Anliegers konnte Anfang Juli 2014 getroffen werden, nachdem die Konkretisierung des Antrages hinsichtlich der Erforderlichkeit der Zaunöffnung und eine grobe Ausführungsplanung zur Abschätzung des Gefahrenpotentials vorlag sowie die notwendige Abstimmung zur Umsetzung der geplanten Maßnahme mit den Fachämtern erfolgte.

 

Der Wunsch des Anliegers auf beidseitige Zaunöffnung zur Hertha-Block-Promenade wird vom Bezirksamt positiv begleitet. Zur Umsetzung der Maßnahme ist vom Antragsteller nunmehr eine konkrete Ausführungsplanung zur Genehmigung beim Fachbereich Straßen vorzulegen und nach Genehmigung eine Fachfirma des Straßenbaus mit der Umsetzung der Baumaßnahme zu beauftragen. Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Toranlagen sowie Verkehrssicherungs-, Instandhaltungs- und ggf. Rückbaupflichten werden in einem mit dem Anlieger abzuschließenden öffentlich - rechtlichen Vertrag geregelt.

 
 

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