Drucksache - 0907/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 11.12.2013 folgenden Beschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, inwieweit die Querung der Fahrbahn in der Salzburger Straße auf Höhe des Kinderspielplatzes sicherer gestaltet werden kann. Hierfür ist insbesondere zu prüfen, ob auf Höhe des Kinderspielplatzes eine Mittelinsel vorzusehen ist und an den Start- und Zielpunkten der Querung jeweils ein Fußwegvorschub. Dem zuständigen Ausschuss ist bis April 2014 zu berichten.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Seitens des Straßen- und Grünflächenamtes, Fachbereich Straßen, wurde der Prüfauftrag an die zuständige „Arbeitsgruppe zur Förderung des Fußgängerverkehrs“ bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weitergeleitet.
In zeitlicher Überschneidung zur Prüfung durch die Arbeitsgruppe erreichten das Bezirksamt umfängliche Stellungnahmen von Anwohnern mit der Forderung, keine Mittelinsel zu bauen.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe (AG) kamen nach Prüfung ebenfalls zu dem Ergebnis, dass eine Mittelinsel an dieser Stelle nicht zweckdienlich sei. Stattdessen empfiehlt die AG, die Querung durch entsprechende beidseitige Markierung von Gehwegvorstreckungen („Sperrflächen“) auf der Fahrbahn zu erleichtern.
Die Straßenverkehrsbehörde des bezirklichen Ordnungsamtes hat diese Empfehlung geprüft und nach Abstimmung mit der Polizei dem FB Straßen folgende Stellungnahme übergeben:
„In der o.g. Angelegenheit fanden bereits mehrere Ortstermine gemeinsam mit der Polizeidirektion 4 statt. Der angedachte Bau von Mittelinseln wurde von hiesigen Dienststellen als nicht praktikabel angesehen. Zum gleichen Ergebnis gelangte die „AG Förderung des Fußverkehrs“ anlässlich einer Beratung am 20.02.2014. Gegen eine Querungshilfe durch Markierung nach Regelplan 200 und 215 II in der Salzburger Straße in Höhe des Kinderspielplatzes bestehen keine verkehrlichen Bedenken. Eine solche Maßnahme wird von der Straßenverkehrsbehörde sogar befürwortet.“
Das Bezirksamt empfiehlt, entsprechend dem Prüfergebnis der zuständigen Dienststellen vorzugehen. Das heißt, entsprechende gegenüberliegende Gehwegvorstreckungen als Sperrflächen auf der Fahrbahn zu markieren, auf eine Mittelinsel aber zu verzichten. Die Straßenverkehrsbehörde des Ordnungsamtes würde eine entsprechende Fahrbahnmarkierung verkehrsbehördlich anordnen, das Straßen- und Grünflächenamt würde die Anordnung ausführen.
Damit kann die Querung der Fahrbahn in der Salzburger Straße auf Höhe des Kinderspielplatzes sicherer gestaltet werden. Es handelt sich zudem um eine kostengünstige Lösung. Im Bereich des ruhenden Verkehrs entfallen, im Gegensatz zu der Version Mittelinsel, zudem nur ca. 2 Parkplätze.
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