Drucksache - 0684/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.02.2013 und 17.04.2013 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat im Herbst 2013 beschlossen, dass die Parzelle der „Kohlenhandlung Bruno Meyer Nachfolger“, abweichend von der Entwurfsplanung der Außenanlagen, die in der Bürgerinformationsveranstaltung am 19.04.2012 den Bürgern vorgestellt worden war, durch eine veränderte Außenanlagenplanung ersetzt wird, welche mit dem Arbeitskreis Lern-und Gedenkort Annedore und Julius Leber abgestimmt worden ist. Die erarbeitete Lösungsidee verfolgte die Option eines Erhalts der vorhandenen Baracke sowie eines größeren Geländebereiches, die derzeit nicht angetastet werden und Grundlage für einen weiteren Kunstwettbewerb bilden sollen.
Die nun vorliegende Gestaltung der Parzellenfläche war mit dem Arbeitskreis abgestimmt und wurde dem Fachausschuss für Tiefbau-und Grünflächen am 28.10.2013 sowie dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 07.11.2013 vorgestellt.
Der mit dem Arbeitskreis abgestimmte Plan (siehe Anlage) soll nunmehr umgesetzt werden. Eine Bestätigung des Einvernehmens erfolgte durch den Arbeitskreis am 4.4.2014.
Die Finanzierung der Erstellung des Grünzuges zwischen Cheruskerdreieck und Torgauer Straße erfolgt u. a. mit EU- Mitteln des Förderprogramms Stadtumbau-West und soll bis Ende Dezember 2014 fertiggestellt werden. Für die Erstellung des Grünzuges hat der Bezirk keine Kosten zu tragen.
Gegenüber der ursprünglichen Planung soll nunmehr nur die Baracke sowie eine umgebende Fläche von der aktuellen Grünflächenplanung ausgenommen werden.
Mit der Realisierung des vorgelegten Planes entgeht der Bezirk, abgesehen von der ausgenommenen Fläche, dem Risiko – für den Fall des Verbleibs der Gesamtparzelle – zu einem späteren Zeitpunkt alle Bodensanierung-, Abräumungs- und Verkehrssicherungskosten selbst tragen zu müssen.
Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass ein evtl. Klärungsbedarf (z. B. neuer Wettbewerb) für die betroffene Parzelle sich ausschließlich auf den ohnehin von der aktuellen Grünflächenplanung ausgenommenen Bereich bezieht.
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