Drucksache - 0634/XIX
Das Bezirksamt bittet, den folgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:
Mit dem vorbezeichneten Beschluss wurde das Bezirksamt gebeten zu prüfen, unter welchen Bedingungen eine Terrasse für das Jugendcafe am Dorfteich in Alt-Lichtenrade errichtet werden könne; ferner wurde das Bezirksamt gebeten zu klären, welche Rahmenbedingungen seitens des Nutzers bzw. seitens des Bedarfsträgers zu berücksichtigen seien.
Die Jugendfreizeiteinrichtung trägt seit ca. 14 Jahren den Namen „Jugendcafe am Dorfteich“ und ist eine kommunale Einrichtung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg.
Das Gebäude wurde Anfang der 50er Jahre in einfacher Bauweise errichtet und weist – gemessen an heutigen Anforderungen – sowohl bautechnische als auch baurechtliche Defizite auf. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und in Abstimmung mit den Nutzern wurden kleinere Umbau- und Sanierungsarbeiten während der vergangenen Jahre realisiert, um das Gebäude in Teilbereichen veränderten Funktionen anzupassen.
Gleichwohl weist das Gebäude insgesamt einen Sanierungsbedarf auf.
Nach den vorliegenden Informationen wird seitens des Nutzers eine ca. 65 m² große Terrassenfläche (Belag: Betonplatten) vor der Gebäudesüdseite mit partieller Verschattung (Sonnensegel o.ä.) gewünscht. Diese befestigte Freifläche soll der Unterstützung von Aktivitäten und Angeboten der Jugendeinrichtung, u.a. Sport (Gymnastik, Tischtennis …) bzw. sonstigen Aktivitäten (Basteln, kleinere Festveranstaltungen …) dienen.
In Abhängigkeit von der vorzugebenden Bauteilqualität wird für das Herstellen der Terrassenfläche durch ein fachkundiges Bauunternehmen ein Kostenrahmen von ca. 15.000 € prognostiziert.
Als Finanzierungsoption kämen grundsätzlich konsumtive Mittel in Betracht, ggf. ergänzt um einen Beitrag des seit 2005 bestehenden Fördervereins dieser Jugendfreizeiteinrichtung.
Vor dem Hintergrund dringenderer Sanierungsbedarfe auch anderer bezirklicher Einrichtungen und begrenzter finanzieller Ressourcen ist die Maßnahme in der Bauunterhaltungsplanung 2014 nicht enthalten.
Ohnehin unterliegen alle neuen planbaren Maßnahmen der Hochbauunterhaltung gemäß Pkt. 6.2 der Auflagenbeschlüsse zum Haushaltsplan 2014/2015 einer qualifizierten Sperre. Über die Entsperrung entscheidet der Hauptausschuss der BVV nach Vorlage bzw. Antragstellung. |
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