Drucksache - 0370/XIX
Zwischenbericht
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.01.2015 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird ersucht,
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um abschließende Kenntnisnahme mit: Das Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin vom 22. Mai 2006 (GVBl Seite 458) wurde geändert durch Gesetz vom 07. Juli 2016 (GVBl. S. 451). Das Gesetz ist zum 04. August 2016 in Kraft getreten.
Durch die Neufassung des BerlSenG ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:
Die Möglichkeit der Briefwahl ist nun gesetzlich vorgesehen. Die Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen zeitgleich zu den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den BVVen durchzuführen, wurde in der Gesetzesänderung jedoch nicht berücksichtigt. Im Gesetz ist unter § 16a, Abs.7 festgelegt, dass die Wahlen der Vorschlagslisten sowie die Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen in einem Zeitraum von sechs Monaten nach den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung abgeschlossen sein sollen.
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