Drucksache - 0257/XIX  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung Bautzener Str. Teil 2:
Aufpflasterung und weitere Maßnahmen prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
09.01.2013 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beratung
25.02.2013 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen vertagt   
25.03.2013 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen vertagt   
08.04.2013 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.05.2012 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, unverzüglich für den Verkehrsbereich Bautzener Straße/Yorckstraße, unabhängig von bisher getroffenen eigenen Entscheidungen bzw. Entscheidungen, die die VLB getroffen hat, verkehrsberuhigende Maßnahmen zu Gunsten der Bautzener Straße zu planen.

 

Das Bezirksamt wird ferner ersucht, bis zur BVV-Sitzung im August 2012 die Kosten und die Bauzeit einer Aufpflasterung in der Bautzener Straße in Höhe des Bautzener Platzes darzustellen. Als Alternative sind die Kosten einer Straßenschwelle darzulegen.

 

Die Planungen sind dem zuständigen Ausschuss vorzustellen, die Interessen der Anwohner/innen sind von vornherein zu berücksichtigen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat Möglichkeiten zur weiteren Verkehrsberuhigung der Bautzener Straße geprüft. Finanziert durch den Investor des geplanten Baumarktes an der Yorckstraße sind 3 Varianten zur Verkehrsberuhigung der Bautzener Straße vorgeplant worden, die im zuständigen Ausschuss vorgestellt wurden. Abweichend vom Beschluss der BVV hat sich der Einmündungsbereich Großgörschenstraße als besonders geeignete Örtlichkeit zur Verkehrsberuhigung gezeigt, wo bei allen 3 vorgestellten Varianten eine großflächige Aufpflasterung mit einer versetzten Verkehrsführung des motorisierten Verkehrs sowohl die gefahrene Geschwindigkeit reduziert und die Attraktivität für den Durchfahrtsverkehr vermindert werden könnte. Die Unterschiede der Varianten liegen in der jeweiligen Ausdehnung und Trassierung der Fahrbahnaufpflasterungen, wobei der Gehwegbereich gegenüber der Großgörschenstraße besondere Beachtung gefunden hat, da die derzeitigen Bemühungen des Grundstückseigentümers zur Bebauung der ehemaligen „Bautzener Brache“ in diesem Teilstück eine Eingangssituation vorsehen.

Die geschätzten Kosten zur Umsetzung dieser Varianten liegen bei ca. 180.000 €. Für die Umsetzung dieser Maßnahme werden voraussichtlich 9 Monate (einschl. weiterer Planungsphasen, Abstimmungen mit den Leitungsträgern usw.) benötigt.

Da der Fachbereich Tiefbau die zur Verfügung stehenden Unterhaltungsmittel fast ausschließlich zur Beseitigung akuter Gefahrenstellen benötigt, ist keine Finanzierung möglich. Eine Rechtsgrundlage zur Finanzierung durch den Investor des Baumarktes in der Yorckstraße im Rahmen des B-Plan-Verfahrens liegt nach Rücksprache mit dem Rechtsamt nicht vor.

Die von der BVV alternativ im Beschluss erwähnte „Straßenschwelle“ ist zwar durchaus kostengünstiger, wird jedoch grundsätzlich von den Polizeibehörden und der Berliner Feuerwehr als sehr kritisch angesehen, da hierdurch Rettungsfahrzeuge behindert werden. Die aktuelle Rechtssprechung weist in vielen Fällen auf notwendige Abwägung zwischen dem Ziel (Minderung der Geschwindigkeit bzw. Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Verkehrsberuhigung) und auf die zu prüfende Geeignetheit der Maßnahme hin, da durch den Einbau von Straßenschwellen o.ä. natürlich keine neue Gefahrenquelle geschaffen werden darf. Da leider der Einbau von kurzen Fahrbahnschwellen nur zu einem örtlich sehr begrenzten Erfolg führt und die durch das Abbremsen und erneute Beschleunigen zusätzliche Lärmbelastungen entstehen, wird der Einbau von Fahrbahnschwellen an dieser Stelle vom Bezirksamt abgelehnt.

 
 

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