Drucksache - 0144/XIX  

 
 
Betreff: Wiederwahl einer Schiedsperson durch die Bezirksverordnetenversammlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung

 

Für den Schiedsamtsbezirk Nr. 5 (Schöneberg) wird auf die Dauer von fünf Jahren als Schiedsperson

                                          Frau Marianne Köster

                                          Bachestr. 4, 12161 Berlin                                         

wiedergewählt.

 

 

Begründung: 

 

Die Amtsperiode der bisherigen Schiedsperson Frau Marianne Köster endet am 23.4.2012. Frau Köster stellt sich trotz Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren (§ 2 BlnSchAG) für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Das Schiedsamt ist angewiesen auf gut ausgebildete Personen und Frau Köster hat neben ihrer Mediatorenausbildung in den vergangenen 10 Jahren zahlreiche Fortbildungsseminare zum Erlangen der erforderlichen Fachkenntnisse besucht. Andere geeignete Kandidaten stehen nicht zur Verfügung.

 

Eine schriftliche Einverständniserklärung der Schiedsperson für die Wiederwahl liegt vor, ebenso eine Stellungnahme der Präsidentin des Amtsgerichts Schöneberg und des

Vorsitzenden des Bund Deutscher Schiedspersonen (Landesvereinigung Berlin).

 

 

Gesetzliche Grundlage:

 

Berliner Schiedsamtsgesetz vom 7.4.1994 (GVBl. S. 109)

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die Mittel sind im Haushaltsplan des Bezirksamtes bei 3510/41201 (Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige), 3510/51101 (Geschäftsbedarf) und 3510/51201 (Bücher und Zeitschriften) veranschlagt. Zusätzliche Kosten entstehen nicht.

 

 

 
 

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