Drucksache - 0142/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Gem. § 21 Abs.1 Bez.VG werden die in der Anlage beannten Personen in die genannten Ausschüsse als Bürgerdeputierte bzw. als stellvertretende Bürgerdeputierte gewählt:
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