Drucksache - 0122/XIX  

 
 
Betreff: Einführung eines offenen WLANs im Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information Beratung
04.06.2013 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Kommunikation und Information vertagt     
06.08.2013 
Fortsetzung der 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Kommunikation und Information vertagt   
05.11.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Kommunikation und Information mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.09.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information Kenntnisnahme

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet, den folgenden Beschluss zur Kenntnis zu nehmen:

 

Dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung entsprechend hat das Bezirksamt geprüft, unter welchen rechtlichen, technischen und finanziellen Bedingungen in den Rathäusern des Bezirkes an ausgewählten Orten ein frei zugängliches WLAN für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden kann.

 

In Folge dieses Prüfersuchens wurde am 02.08.2013 zwischen Kabel Deutschland und dem Bezirksamt die Errichtung und der Betrieb eines Indoor Hotspots für das Bürgeramt im Rathaus Schöneberg abschließend verhandelt.

Der unter Mitwirkung des Rechtsamtes vereinbarte Gestattungsvertrag bedarf noch der Gegenzeichnung von Kabel Deutschland, dennoch war – nach intensiven Gesprächen – Einvernehmen darüber erzielt worden, dass das Bezirksamt nicht für Rechtsverletzungen Dritter bei der Nutzung des Hotspots haftet und von Kabel Deutschland gegen hieraus eventuell resultierende Ansprüche freigestellt wird.

 

Im Wartebereich des Bezirksamtes wird mit dem Router und dem Modem die Verbindung in das Internet über WLAN hergestellt. Die Reichweite wird ca. 30 m betragen. Der Router wird von einem Highspeed-Internetanschluss mit 100Mbit/s versorgt. Die Nutzer können 30 Minuten am Tag das öffentliche WLAN-Netz entgeltfrei nutzen. Der Hotspot kann über eine App oder über die entsprechende Website von Kabel Deutschland gefunden werden.

 

Als Besonderheit des Pilotprojektes ist in Zusammenarbeit von Kabel Deutschland und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg die Errichtung eines Medienportals geplant. Die Nutzungsbeschränkung von 30 Minuten wird für das Medienportal nicht gelten. Ziel sei es – so die Auskunft von Kabel Deutschland – einen kostenfreien, zeitlich nicht limitierten sowie mobilen Zugang zu professionellen Medienangeboten im öffentlichen Raum zu schaffen.

 

Mit Ausnahme der Stromkosten für den Betrieb des Routers (ca. 60-70 €/Jahr) entstehen dem Bezirk gemäß Gestattungsvertrag keine weiteren Kosten.

In Abhängigkeit der Erfahrungen aus diesem Pilotvorhaben kämen u.a. als weitere Standorte das Rathaus Tempelhof (Bürgeramt), das Bürodienstgebäude Briesingstraße (Bürgeramt) und weitere Bereiche im Rathaus Schöneberg in Betracht.

 

Dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung ebenfalls entsprechend wird der Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information parallel schriftlich (u.a. mit Vorlage des Gestattungsvertrages) informiert.

 
 

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