Drucksache - 0089/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.02.2012 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine Terminvergabe in einem Bürgeramt in unserem Bezirk auch für freitags nachmittags erfolgen kann.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Alle Berliner Bürgerämter haben so genannte Kernöffnungszeiten i.H.v. 31 Wochenstunden (Mo: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Di/Do 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Mi/Fr 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr); genau diese Öffnungszeiten werden in der Bürgerämtern von Tempelhof-Schöneberg auch bedient. Die Festlegung dieser Zeiten orientierte sich seinerzeit am Bedarf und an Erfahrungswerten.
Noch immer ist es in Berlin so, dass am Mittwoch und am Freitag der Bedarf insgesamt deutlich geringer ist, als an den anderen drei Wochentagen. Selbstverständlich wäre es wünschenswert, wenn auch an publikumsärmeren Zeiten, über die Kernöffnungszeiten hinaus, Publikum bedient werden könnte. Ein Bedarf dafür ist jedoch nicht festgestellt.
Darüber hinaus wäre eine Erweiterung der Kernöffnungszeiten mit einer Erhöhung der personellen und materiellen Ressourcen verbunden, über die die Bürgerdienste nicht verfügen.
Eine Erweiterung der Öffnungszeiten in einem Bürgeramt freitags nachmittags ist aus den o.g. Gründen nicht zielführend.
Der Schlüssel für die Verbesserung des Service für Berufstätige bei Nutzung der vorhandenen Ressourcen liegt vielmehr in einer Erhöhung der Termine und in der Optimierung des Terminmanagements insgesamt, wie es im Bürgeramt Lichtenrade derzeit erfolgreich erprobt wird.
Eine Vielzahl von Leistungen (bspw. Beantragung von Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen, Vignetten) können übrigens auch schriftlich beantragt werden und ersparen somit den Besuch des Bürgeramts. |
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