Drucksache - 1271/XVIII  

 
 
Betreff: Bildungspolitische Ziele in die Schulentwicklungsplanung aufnehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2009 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Vorberatung
02.02.2010 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.04.2010 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung Schule 02.02.10
Mitteilung zur Kenntnisnahme 23.03.10

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Der Intention der Beschlussempfehlung folgend, wurde nachstehender Text im Schulentwicklungsplan auf den Seiten 3 und 4 aufgenommen:

 

Bildungspolitische Ziele für die Schulentwicklungsplanung

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit ihrem BVV-Beschluss vom 17.02.2010 folgende bildungspolitischen Ziele beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt in die aktuell zu erstellende Schulentwicklungsplanung folgende bildungspolitischen Ziele für den Bezirk aufzunehmen:

 

Wesentliche bildungspolitischen Ziele der nächsten Jahre sind die Erhaltung eines leistungsfähigen Schulnetzes. Wir wollen in Tempelhof-Schöneberg gute Schulen fördern und ausbauen.

 

I. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin ist bestrebt, ein leistungsfähiges und attraktives Schulnetz zu erhalten bzw. weiterzuentwickeln. Der Erhalt und die Weiterentwicklung des bezirklichen Schulnetzes ist Aufgabe des gesamten Bezirksamtes. Sie wird besonders vom bezirklichen Schulamt wahrgenommen.

 

II. Schulen haben über ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag hinaus, eine stabilisierende Wirkung auf ihre sozialräumliche Umgebung. Die im Berliner Schulgesetz propagierte Öffnung der Schule nach Außen ermöglicht durch Kooperationen mit anderen Akteuren im Kiez den Aufbau eines sozialen Netzes, das förderlich für die Ent-

 

wicklung der Schüler/innen und von Stadtteilen ist.

 

III. Das Schulamt unterstützt die Schulen in der Wahrnehmung dieser Aufgaben durch enge Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen des Bezirksamts und befördert dies durch Informationen und eigene Vernetzungsaktivitäten.

 

IV. In den einzelnen Regionen werden Bildungsverbünde aufgebaut, die eine enge Zusammenarbeit von Schulen und kulturellen Einrichtungen des Bezirks und der Jugendhilfe initiieren bzw. stabilisieren.

 

Für die Oberschulen wird eine enge Verzahnung mit der bezirklichen Wirtschaft angestrebt. Berufsorientierung und Praktika in den Betrieben können auf diesem Wege für Schüler/innen ermöglicht und eine zusätzliche Motivation bei Schüler/innen und Lehrkräften erzeugt werden. Ziel einer jeden Schule ist die Berufs- und Ausbildungsreife für die Schüler/innen zu erreichen. Dies wird gefördert durch die Zusammenarbeit / Dialog zwischen Schulen und Wirtschaft und erleichtert für die Schüler/innen den Übergang in den Beruf. Zusätzliche Unterstützung wird durch eine Zusammenarbeit des Schulamtes mit der Arbeitsagentur bzw. Angeboten der Berufsorientierung gewährt. Das von der bezirklichen Wirtschaftsberatung und –förderung zum Beispiel initiierte Projekt „Schule kann mehr“ bietet dabei für den Übergang in die Arbeitswelt eine interessante Perspektive.

 

V. Ziel des Bezirksamts ist es, die Jugendlichen bei der Vorstellung auf das Berufsleben zu unterstützen, die Anzahl der höheren Schulabschlüsse zu steigern und die Schulabbrecherquote nachhaltig zu senken, eine Verringerung der Schuldistanzquote zu erreichen. Armutsbekämpfung kann nur durch bessere Bildung erreicht werden.

 

VI. Schulen, die wegen niedriger bzw. sinkender Schüler/innenzahlen in ihrer Existenz bedroht sind, werden verpflichtet, ihr Profil zu stärken bzw. andere Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Entwicklung nach Möglichkeit entgegen zu wirken. In diesem Streben werden sie durch das Schulamt in Absprache mit der Schulaufsicht unterstützt. Die Unterstützung gilt insbesondere für Standorte in sozial schwach entwickelten Gebieten.

 

VII. Es ist dennoch möglich, dass eine rückläufige Anzahl von Schüler/innen den Fortbestand eines Schulstandortes infrage stellt. Dies darf nicht dazu führen, dass schulische Konzepte und besondere Schwerpunkte in der pädagogischen Arbeit aus der schulischen Landschaft verschwinden. Vorrangig muss eine Nutzung freier Raumkapazitäten durch andere bezirkliche Institutionen oder Einrichtungen angestrebt werden. Dadurch können zusätzliche Synergieeffekte im Sinne der regionalen Vernetzung erreicht werden.

 

VIII. Ziel ist der Erhalt eines leistungsfähigen Schulnetzes, das im Grundschulbereich die fußläufige Erreichbarkeit der Schule für die Schülerinnen und Schüler gewährleistet.

 

IX. Zukünftig müssen die Grundschulen mindestens genauso gut ausgestattet wer-

den, wie die Sekundarschulen. D.h. mehr Sprachfördermittel, weniger Unterrichtsverpflichtung für die Lehrkräfte (zzt. 28 Wochenstunden, zum Vergleich in der Sekundarschule sind das 26 Wochenstunden), mehr Personal (z.B. Sozialarbeiter/innen, Erzieher/innen etc.)! Die räumliche, personelle und materielle Ausstattung der Sekundarschulen muss adäquat zum Anspruch der individuellen Förderung der Schüler/innen im Ganztagsbetrieb und des sozialen Umfeldes der Schulen vorhanden und gesichert sein!

 

X. Die Gewährung eines kostenfreien gesunden Mittagessens an alle Schülerinnen und Schüler ist anzustreben.

 

XI. Durch die Reform im Oberschulbereich und die Einrichtung der Integrierten Sekundarschule werden Schulstandorte aufgegeben. Für die nicht mehr benötigten Schulgebäude wird frühzeitig ein Nachnutzungskonzept entwickelt, welches erstrangig eine öffentliche Nutzung vorsieht.

 

XII. Durch enge Zusammenarbeit mit der bezirklichen Schulaufsicht wird die pädagogische Ausrichtung der Schulen befördert. Die individuelle Förderung wird gestärkt und Angebote zur Unterstützung von leistungsschwachen Schüler/innen, genauso wie für hochbegabte Schüler/innen werden unterbreitet. Angestrebt wird die Chancengleichheit für Schüler/innen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Die Teilnahme von Schulen an der Pilotphase Gemeinschaftsschule wird vom Bezirksamt unterstützt.

 

XIII. Bezirkliche Prioritäten der nächsten Jahre sind Ausbau der Ganztagsangebote in den Gymnasien. Bewegung, Sport, Schwimmunterricht, Jugendverkehrsschule. Die Zahl der musizierenden Schülerinnen und Schüler muss erhöht werden. Dafür ist die Zusammenarbeit mit der Musikschule zu fördern. Ziel: Jedes Kind, das möchte, beherrscht ein Instrument. Hierdurch wird eine positive Entwicklung von Kindern langfristig und nachhaltig gefördert.

 

XIV. Ziel des Bezirks ist es, ein sonderpädagogisches Kompetenzzentrum aufzubauen. Der Auf- und Ausbau der Inklusion in den Grundschulen wird unterstützt.

 

 

 
 

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