Drucksache - 1262/XVIII  

 
 
Betreff: Beteiligung der Beauftragten für Menschen mit Behinderung verwirklichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2009 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
20.01.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.09.2010 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen Vorberatung
22.11.2010 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften Entscheidung
17.03.2011 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Beratung
30.05.2013 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik erledigt   

Sachverhalt
(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:
Antrag
geänderter Antrag
Ersatzantrag

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Vorgaben des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) umzusetzen und die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen insbesondere bei der Planung von Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen einzubeziehen

Das Bezirksamt bittet, den folgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß BVV-Beschluss zur Drucks.-Nr.: 0921/XVIII vom 15.07.2009 wird das Bezirksamt ersucht, u. a. bei allen Baumaßnahmen die Herstellung von Barrierefreiheit zu beachten und über die durchgeführten Maßnahmen jeweils zum 31.03. für das abgelaufene Haushaltsjahr schriftlich zu berichten. Der Bericht solle eine Stellungnahme der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zu den durchgeführten Maßnahmen beinhalten; ferner solle die Bezirksbeauftragte die aus ihrer Sicht dringendsten zukünftigen baulichen Maßnahmen darstellen.

 

Gemäß BVV-Beschluss zur Drucks.-Nr.: 1262/XVIII vom 20.01.2010 wird das Bezirksamt um Einhaltung der Vorgaben des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) ersucht sowie um Einbeziehung der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen insbesondere bei der Planung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen.

 

 

1.0  Maßnahmenbilanz 2009

 

1.1 Hochbaumaßnahmen

 

      ?              Peter-Paul-Rubens-Grundschule

Herstellung einer barrierefreien Erschließung (Einbau eines Aufzuges sowie eines ebenerdigen Zuganges) sowie Einbau einer barrierefreien Toilette gem. DIN 18024.

 

Erläuterung:

Anlässlich der Beratungen des Hauptausschusses der BVV zum Haushaltsplan 2008/2009 wurde beschlossen, bei Kap./Tit. 4211/51900 für Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in bezirklichen Einrichtungen mind. 100 T€ vorzusehen. In Abweichung von der ursprünglichen Jahresplanung, gleichwohl dem vorbezeichneten Beschluss des Hauptausschusses entsprechend, wurde der Teilbetrag in Höhe von 100.000 € für Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zugunsten der Peter-Paul-Rubens eingesetzt, weil die Verbindung entsprechender Maßnahmen mit den Umbaumaßnahmen des kurzfristig begründeten Sonderprogrammes „plus 50“ zweckmäßig bzw. geboten war.

 

 

 

 

      ?              Havelland-Grundschule

 

              Erläuterung:

Im Rahmen einer Investitionsmaßnahme wurde die Havelland-Grundschule um einen Mensa- und Freizeitbereich (Ganztagsangebot) erweitert. Nach den in Berlin geltenden Standards des barrierefreien Bauens ist das neue Gebäude mit einer barrierefreien Erschließung   (u. a. Aufzugsanlage)  und  einer  barrierefreien  Toilettenanlage  gem.  DIN 18024 ausgestattet.

 

 

1.2 Tiefbaumaßnahmen

 

Bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland sind die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, siehe § 7 (2) Berliner Straßengesetz. Neben Absenkungen von Bordsteigen an Kreuzungen und Querungsstellen werden taktile Gehwegplatten eingebaut, die eine auffällige Änderung der Oberflächenstruktur haben, damit sie von Menschen mit Sehbehinderungen besser erkannt werden können. Die Anfangsrauhigkeit von Belägen ist vorgeschrieben und die barrierefreie Gehweggestaltung ist in Abstimmung mit den Behindertenverbänden in Ausführungsvorschriften geregelt, siehe AV zu § 7 BerlStrG-AV ,Geh- und Radwege.

 

      ?              Umbau von Bushaltestellen zur Verringerung der Einstiegshöhen für BVG-Nutzer:

-       Namitzer Damm / Marienfelder Allee

-       Großziethener Straße / Taunusstraße (Südseite)

-       Nahariyastraße / Rennsteig (Südseite)

-       Alt-Mariendorf / Mariendorfer Damm.

 

              ? Umbau von Lichtsignalanlagen durch Stadtlicht:

-       Marienfelder Allee / Belßstraße.

 

?              Behindertenfreundlicher Umbau von Straßenkreuzungen:

-       Ordensmeisterstraße / Tempelhofer Damm

-       Ordensmeisterstraße / Lorenzweg.

 

?              Einbau von Gehwegvorstreckungen:

-       Boelckestraße / Hessenring

-       Grunewaldstraße / Elßholzstraße.

 

?              Verbesserung der Übergangssituation von der Bus-Endhaltestelle:

     „Pfarrer-Lütkehaus-Platz“ zur S-Bahn-Lichtenrade.

 

 

1.3  Stellungnahme der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung (BhB)

 

Zu 1.1

 

Beide Maßnahmen sind der BhB nicht bekannt, eine Beurteilung der barrierefreien Qualität kann deshalb nicht erfolgen.

Die für 2009 geplanten, mit der BhB abgestimmten Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit konnten leider nicht umgesetzt werden.

Abgestimmt waren u.a. folgende dringliche Maßnahmen: Barrierefreie Nachrüstung des Behinderten-WC‘s im 2. Stock des RH Schöneberg (z.B. durch Einbau einer Automatik-Tür), da wegen der Schwergängigkeit der bestehenden Tür das WC nicht selbständig von allen genutzt werden kann. In der Vergangenheit waren Rollstuhlfahrer/innen von der zufallenden Tür eingeklemmt worden. Weitere abgestimmte Maßnahmen, die bislang nicht umgesetzt werden konnten: Barrierefreies Wege-Leitsystem Rathaus Schöneberg, ausgehend vom barrierefreien Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße bis zum Bürgeramt und zum BVV-Saal sowie den Sitzungssälen im 2. Stock. Verbesserung der Lichtverhältnisse im Eingangsbereich RH Schöneberg, vorschriftsmäßige kontrastreiche Markierung aller Treppen im RH Tempelhof (hier wurde lediglich die Außen-Eingangstreppe markiert); Einbau von EU-Schlössern an den Behinderten-WCs im RH Tempelhof. Diese Maßnahme konnte realisiert werden.

 

Zu den hier nicht aufgelisteten Baumaßnahmen im vergangenen Jahr, die den Titeln der baulichen Investitionen zuzuordnen sind, kann die BhB keine Aussage treffen, da ihr diese nicht bekannt sind. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei nicht um öffentliche bedeutsame Baumaßnahmen gehandelt hat, so dass eine Beteiligung der BhB nicht zwingend erforderlich war. Beim Schultoilettensanierungsprogramm wurde der BhB auf deren Nachfrage mitgeteilt, dass hierbei die Herstellung von barrierefreien Toiletten nicht umgesetzt werden konnte.

 

Zu 1.2

 

Die letztgenannte Maßnahme (Bordsteinabsenkung an der Busendhaltestelle Pfarrer-Lütkehaus-Platz) wurde auf Anregung der BhB vom Fb Tief nach einer gemeinsamen Ortsbesichtigung zügig umgesetzt. Die anderen aufgeführten Maßnahmen des Fb Tief sind der BhB nicht bekannt, eine Stellungnahme kann nicht abgegeben werden.

 

 

2.0  Maßnahmenplanung 2010 ff

 

2.1 Hochbaumaßnahmen (Investive Neu- und Umbauten, Konjunkturprogramm II ...)

 

In der abgeschlossenen Planungsphase der im Jahre 2010 beginnenden Baumaßnahmen werden u.a. folgende Standards des barrierefreien Bauens berücksichtigt:

 

-           Ebenerdige Zugänge

-           Durchgänge / Türen (lichtes Maß mindestens 90 cm)

-           Aufzugsanlage(n) ab zweigeschossige Bauweise

-           Barrierefreie Toilettenanlagen gem. DIN 180 24

 

Im Fall der Bauprojekte „Sanierung/Umbau der Schulanlage Hanielweg“ bzw. „Energetische Sanierung der Sporthalle/Einbau eines Therapiebereiches der Schule Hanielweg“ werden umfassende Maßnahmen zugunsten der Barrierefreiheit (Schwimmbecken mit Hubboden, Rampenanlagen, erhöhte Anzahl von Aufzugsanlagen ...) realisiert, um den therapeutischen und pädagogisch-funktionalen Anforderungen zu entsprechen.

 

Mit Inkrafttreten des Rundschreibens „SenStadt VI A Nr. 03/2010“ vom 04.02.2010 ist künftig das Handbuch „Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin“ als Bestandteil von Verträgen mit freischaffend Tätigen aufzunehmen. Ferner wurden die Baudienststellen verpflichtet zur Erstellung eines „Gesamtkonzeptes Barrierefreiheit“ für die jeweilige bauliche Anlage und als Dokument den Planunterlagen gem. AV § 24 LHO beizufügen.

 

2.2. Hochbaumaßnahmen (Bauunterhaltung)

 

?         Umbau der ehem. Kindertagesstätte Welser Straße für die bezirkliche Gesundheitsverwaltung

 

-           Ebenerdiger Zugang

-           Einbau eines Aufzuges

-           Einbau einer barrierefreien (geschlechtsneutralen) Toilette gem. DIN 18024

-           Verbreiterung der (vorhandenen) lichten Türdurchgangsbreiten auf mind. 90 cm

 

 

Auch vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Finanzlage der Hochbauunterhaltung beabsichtigt das Bezirksamt (neben den zuvor genannten Maßnahmen) zusätzlich die Realisierung weiterer Maßnahmen wie folgt:

 

?         Rathaus Schöneberg

-           Priorität 1

Einbau einer barrierefreien Toilette in unmittelbarer Nähe des BVV-Saales; Verbesserung der Eingangssituation (automatischer Türöffner o.ä.) für Rollstuhlfahrer/innen zu den vorhandenen Toilettenanlagen des 2. OG (Nähe zum Willy-Brandt-Saal)

 

-           Priorität 2

Herstellung einer durchgängig barrierefreien Erschließung des Bürgeramtes (Begründung: bis zu 150.000 Besucher/innen pro Jahr) vom Eingang an der Freiherr-vom-Stein-Straße über:

 

-           Optimierung der barrierefreien Funktionalität des Einganges

-           Einbau von 8 Stück automatischen Türöffnern in vorhandene Doppeltüranlagen

-           Ersatz des vorhandenen Schrägaufzuges im Foyer durch einen modernen Vertikalaufzug unter Beachtung der Belange des Denkmalschutzes

 

-           Priorität 3

Beschaffung einer mobilen Induktionsanlage zur Verbesserung der Hörsamkeit bei Veranstaltungen; Verbesserung der Ausleuchtung der Treppenanlage im Bereich des Haupteinganges.

 

 

?         Rathaus Tempelhof

-           Priorität 1

      Markierung der Trittstufen am Eingangsbereich zur Verbesserung der Orientierung

      und Einbau von automatischen Türöffnern im Mitteltrakt

 

Im Falle des Rathauses Schöneberg und des Rathauses Tempelhof erfolgt die Finanzierung der Maßnahmen aus der Hochbauunterhaltung bis zu einem Betrag in Höhe von ca. 100.000 € (entsprechend den abgestimmten Prioritäten). Im Falle des Umbaus und der Sanierung der Kindertagesstätte Welserstraße erfolgt die Finanzierung der Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zusätzlich aus der Hochbauunterhaltung, da sie untrennbar mit strukturver-bessernden Baumaßnahmen verbunden sind.

 

 

 

2.3. Tiefbaumaßnahmen 2010

 

Nach den einschlägigen Regelungen des Berliner Straßengesetzes werden die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt bei den Vorhaben des Jahres 2010. Hierzu zählen u.a.:

 

?             Neubau einer Erschließungsstraße im Gewerbegebiet Naumannstraße

?             Neubau von Radwegen in der Lackwitzer Straße, der Teilestraße, auf dem Tempelhofer Damm (2. und 3. BA), der Bülowstraße/Dennewitzstraße, und dem Friedrich-Wilhelm-Platz

 

?           Querungshilfen in der Monumenten-/Hohenfriedbergstraße, in der Alarich-/ Wolframstraße und auf dem Vorarlberger Damm/Priesterweg

 

 

2.4.  Stellungnahme und Empfehlungen der BhB zu den geplanten Maßnahmen

 

Zu 2.1

 

Ergänzend zu den hier ausgeführten Erläuterungen zum Rundschreiben SenStadt VI A Nr.3/2010 fügt die BhB noch folgende wesentliche Inhalte des Rundschreibens bei:

Unbedingt einzuhalten sind demnach auch:

AVs DIN 18024 und 18025 sowie die Beteiligung der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung bei allen öffentlichen bedeutenden bezirklichen Bauvorhaben.

 

Zu den unter 2.1 genannten Maßnahmen kann zur Zeit noch keine qualifizierte Stellungnahme abgegeben werden, außer  dass die Maßnahmen prinzipiell von der BhB begrüßt werden.  Die BhB vertraut darauf, dass die Vorgaben des o.g. Rundschreibens, insbesondere die DIN 18024 und DIN 18025 bezogen auf Sanitärräume und Aufzüge eingehalten werden. Zur Erläuterung: Ein Aufzug z.B muß bestimmten Kriterien entsprechen, damit er „barrierefrei“ ist. Dazu gehören u.a.: bestimmte Breite der Fahrstuhltüre und des Fahrstuhlkorbes, akustische Ansage, taktile Bedienfelder.

 

Zu 2.2

 

?         Umbau der ehem. Kindertagesstätte Welser Straße für die bezirkliche Gesundheitsverwaltung

Die BhB begrüßt, dass im Rahmen ihrer  Beteiligung in der Planungsphase dieser Maßnahme Einigkeit erzielt werden konnte über notwendige Nachbesserungen zur Verbesserung und Vervollständigung der barrierefreien Ausstattung. Türbreiten, Aufzug und Sanitärräume werden den Erfordernissen der weiter oben bereits aufgeführten rechtlichen Vorgaben zur jeweiligen Barrierefreiheit angepasst.

 

?         Rathaus Schöneberg

Die BhB begrüßt die hier aufgeführten Maßnahmen. Unter dem Gesichtspunkt knapper Ressourcen für Maßnahmen zur Verbesserung von Barrierefreiheit schlägt BhB vor, den Einbau einer Automatik-Schiebetür im Behinderten-WC neben den Sitzungsräumen mit höchster Priorität zu behandeln.

 

?         Rathaus Tempelhof

Die Bhb schlägt ergänzend vor, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, die Maßnahme auf alle Treppen im Rathaus Tempelhof zu erweitern.

Weitere Empfehlungen der BhB für Maßnahmen zur Verbesserung im Rathaus Tempelhof:

?         Erneuerung und Ausbesserung der Ausschilderung zum barrierefreien Eingang

?         Ausschilderung zu den Behinderten-WCs auf allen Etagen

?         Ausstattung der Behinderten-WCs mit den vorgeschriebenen Notruf-Systemen

?         Instandsetzung des Behinderten-WCs im UG

?         Einbau von Automatik-Türen im 1. und 3. Stock.
Hier befinden sich die Arbeitsplätze von Mitarbeiter/innen im Rollstuhl. Damit diese selbständig ihren Arbeitsplatz erreichen und die Behindertentoilette aufsuchen können, ist der Einbau von jeweils 3 Automatiktüren zwingend erforderlich. Mittel hierfür sind bereits beim Integrationsamt beantragt. Zu erwarten ist aber keinesfalls die volle Finanzierung, allenfalls ein Zuschuß. Da die jetzt vorhandenen schwergängigen Türen ein Hindernis auch für viele Besucher/innen darstellen (Gehbehinderte mit Rollatoren, Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer/innen, insbesondere wenn behinderungsbedingt auch die Arm- und Handmuskulatur eingeschränkt ist), rät die BhB dringend zu dieser Maßnahme.

 

 

 

Zu 2.3. Tiefbaumaßnahmen

 

Die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Flächen und des Straßenlandes sind Aufgaben des Bezirksamtes, FB Tiefbau und FB Natur. Ziel ist die Nutzbarkeit öffentlicher Flächen und des Straßenlandes für Menschen mit und ohne Behinderung („Design for all“). Der Gesetzgeber  schreibt hierzu die Beteiligung der Beauftragten für Menschen mit Behinderung vor.

Es sollte verlässlich sichergestellt werden, dass bei Maßnahmen zur Gestaltung öffentlicher Flächen, an denen mehrere FB des Bezirksamtes und Dritte beteiligt sind, die BhB durch die jeweils federführende Stelle im BA rechtzeitig zu beteiligen ist.

 

Der BhB liegt bislang vom FB Tief eine excel-Tabelle mit 51 geplanten Maßnahmen für 2010/2011 vor. Inhalt der Auflistung: Kurz-Titel der Maßnahmen, Federführung, Ansprechpartner/in, Bauzeit, Baukosten. Ein Verfahren, wie die BhB bei diesen Maßnahmen sinnvoll und effizient  beteiligt werden kann mit der Möglichkeit, im Vorfeld eine Stellungnahme und Vorschläge unterbreiten zu können, wird zur Zeit von FB Tief und BhB erarbeitet.

Hierzu schlägt die BhB vor: Bei bestimmten Maßnahmen, die als besonders sensibel für die Nutzergruppe der Menschen mit Behinderung anzusehen sind (z.B. Erstellung einer Prioritätenliste für die Herstellung von barrierefreien Querungsstellen, Bereitstellung von öffentlichen Behindertenparkplätzen an infrastrukturell wichtigen Punkten, dauerhafte Verlegung von Bushaltestellen) ist die Einbeziehung  des Beirates von und für Menschen mit Behinderung sowie der Seniorenvertretung vorgesehen.

Es ist darüber hinaus wünschenswert,  dass bei Anträgen zur Verbesserung von Barrierefreiheit im Straßenland , z.B. Anlegen einer Rampe, die BhB zu beteiligen ist, bevor solch ein Antrag abgelehnt wird.

 

Zur Maßnahme „Umgestaltung des Breslauer Platzes“ liegen dem FB Tief folgende  Empfehlungen der BhB bereits vor: Sicherstellung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Platzes für Menschen mit Behinderung, insbesondere für Rollstuhlfahrer/innen und blinde und sehbehinderte Menschen. Hierzu gehören insbesondere abgesenkte Bordsteinkanten, rollstuhlgerechter Bodenbelag, taktile Leitstreifen im Haltestellenbereich und an den Querungsstellen. Bei Installation von festen Objekten auf dem Platz ist sicher zu stellen, dass diese für blinde und sehbehinderte Menschen nicht zur Unfallquelle werden. Wenn keine barrierefreie WALL-Toilette errichtet wird, sollten der barrierefreie Zugang und die Behinderten-Toilette im Rathaus Friedenau ausgeschildert, auf ihre aktuelle Barrierefreiheit hin überprüft und ggf. nachgebessert werden.

 

Die BhB schlägt dem BA vor, sich bei den zuständigen Stellen für eine Verbesserung der Barrierefreiheit am S-Bahnhof Marienfelde einzusetzen. Der Bahnhof kann bislang nicht von Rollstuhlfahrern und Gehbehinderten genutzt werden. Der Einbau eines Aufzuges wird von der S-Bahn aufgeschoben bis zum geplanten Fernbahnverkehr („Dresdner Bahn“). Wann dies erfolgen soll, ist nicht bekannt. Deshalb befürwortet die BhB den Vorschlag der Initiative Marienfelde, die Zugänglichkeit der Gleise herzustellen durch eine Rampe versehen mit einer Schranke vom Straßenland ausgehend.

 

Die verlässliche und kooperative Zusammenarbeit bei der Bearbeitung von bei der BhB eingehenden Bürgerhinweisen und –beschwerden zu mangelhafter Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenland soll nach Absprache zwischen BzStR Hr. Schworck und BhB in diesem Jahr weiter verbessert werden. Die eingegangenen Hinweise und Beschwerden werden von Herrn Bezirksstadtrat Schworck an die verantwortlichen Stellen innerhalb und außerhalb des Bezirksamtes weitergeleitet. Die BhB wird hierüber und über das Ergebnis der Bearbeitung informiert.

 

 

Die BhB begrüßt, dass mittlerweile erste Schritte einer konkreten Zusammenarbeit  mit  dem FB Natur eingeleitet werden konnten. Die BhB wurde konstruktiv einbezogen in die Planung des Spielplatzes Handyerystr./Niedstr.

Andere Maßnahmen des FB Natur sind der BhB bislang nicht bekannt.
Gemäß den rechtlichen Vorgaben empfiehlt die BhB dem FB Natur, sie bei der Maßnahmeplanung zweckmäßig einzubeziehen mit der Möglichkeit, Stellungnahmen und Empfehlungen zu konkreten Maßnahmen im Vorfeld einbringen zu können.

 

 
 

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