Drucksache - 1155/XVIII  

 
 
Betreff: Änderung des Geltungsbereichs der Bebauungspläne
XI-231b und XI-231ab
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndHapel, Dieter
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.09.2009 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Vorberatung
14.10.2009 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Änderung des Geltungsbereichs der Bebauungspläne

 

 

Änderung des Geltungsbereichs der Bebauungspläne

XI-231b für die Grundstücke Torgauer Str. 11A, 16 (teilw.), 17-32 und Teilfläche des Grundstücks nördlich der Berliner Stadt- und Ringbahn zwischen Julius-Leber-Brücke und Torgauer Str. im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

und

XI-231ab für das Gelände zwischen Naumannstr., Tempelhofer Weg, Gotenstr., Sachsendamm und der geplanten Straße in Verlängerung der Ausfahrt A 103 Sachsendamm sowie das nördlich anschließende Bahngelände im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg.

 

Begründung

Der bisherige Geltungsbereich des Bebauungsplans XI-231 b umfasst Teilflächen des Cherusker Parks sowie Flächen nördlich der Ringbahn. Der Bebauungsplan XI-231 b ist durch Teilungsbeschluss im September 2007 aus dem 1995 aufgestellten Bebauungsplan XI-231 (Schöneberger Linse) hervorgegangen.

 

Der vorhandene Cherusker Park sowie die geplante Parkerweiterung nördlich des Ringbahn sollen planungsrechtlich gesichert werden. Geltendes Recht (eisenbahnrechtliche Widmung) sowie die Darstellungen der vorbereitenden Bauleitplanung (S 21, S-Bahn in Hoch- und Tunnellage) sollen dabei berücksichtigt werden.

 

Für den Erwerb von in Rede stehenden Bahnflächen durch das Land Berlin finden derzeit Kaufverhandlungen statt. Diese Verhandlungen beschränken sich nicht nur auf Flächen innerhalb des Geltungsbereichs XI-231 b, sondern umfassen auch die nördlich angrenzenden Flächen des Cherusker Parks. Aus diesem Grund soll der Geltungsbereich des Bebauungsplanes XI-231 b derart erweitert werden, dass das gesamte bahneigene Flurstück 39 (Flur 56) erfasst wird. (vgl. hierzu die in der Anlage schraffierte Fläche).

 

Der öffentliche Spielplatz an der Cheruskerstraße (Flur 59, Flurstück 89) soll ebenfalls in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Hierdurch kann der vorhandenen Spielplatz planungsrechtlich gesichert werden.

 

Darüber hinaus soll eine Erweiterung des Plangebietes im Südosten erfolgen. Teilflächen des Grundstücks Naumannstraße 84 sowie des angrenzenden Flurstücks 105, Flur 55 - bisher im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan XI-231ab - sollen zur „Abrundung“ des Grünbereichs in den Geltungsbereich des Bebauungsplans XI-231b mit aufgenommen werden. (vgl. hierzu die in der Anlage schraffierte Fläche). Weder der Zuschnitt dieser Teilflächen noch die Lage lassen eine städtebaulich verträgliche bauliche Nutzung zu. Für Bahnzwecke sind auch diese Flächen entbehrlich.

 

Nach der erforderlichen Geltungsbereicherweiterung umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes XI-231 b die Grundstücke Torgauer Straße 11A, 16 (teilweise), 17-32 und Teilflächen des Grundstücks Naumannstraße 84 und der Grundstücke nördlich der Berliner Stadt- und Ringbahn zwischen Julius-Leber-Brücke und Torgauer Straße und zwischen Torgauer Straße und  Berliner Stadt- und Ringbahn im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg.

 

Der Geltungsbereich des geringfügig reduzierten Bebauungsplanes XI-231 ab umfasst das Gelände zwischen Naumannstraße, Tempelhofer Weg, Gotenstraße, Sachsendamm und der geplanten Straße in Verlängerung der Ausfahrt A 103 Sachsendamm einschließlich des nördlich anschließenden Bahngeländes im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg.

 

Seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin Brandenburg wurden im Rahmen des Mitteilungsverfahrens gegen die Geltungsbereichs-änderungen keine Einwände erhoben.

 

 

Rechtsgrundlagen      Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578) zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl 2006, S. 6), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.Oktober 2008 (GVBl. S. 292).

 
 

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