Drucksache - 1052/XVIII  

 
 
Betreff: Zu kurze Ampelphase am Mariendorfer Damm/Ecke Körtingstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverHapel, Dieter
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
25.05.2009 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
22.06.2009 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.09.2009 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag des Kinder - und Jugendparlaments vom 26.03.2009
Miteilung zur Kenntnisnahme

Das Kinder- und Jugendparlament möge beschließen: dass die Ampelphase am Mariendorfer Damm/Ecke Körtingstraße verlängert wird

 

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und hat am 22.07.2009 folgende Stellungnahme erhalten.

 

„Die Optimierung der Lichtsignalanlage (LSA) Mariendorfer Damm/Körtingstraße erfolgt vorrangig im Rahmen der Bedingungen, die sich aus der Funktion des Mariendorfer Damms als Streckenteil der überörtlichen Bundesstraße (B 96) für den Personen- und Wirtschaftverkehr ergeben. Außerdem verkehren dort mehrere Buslinien. Speziell für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat das Ziel der Beschleunigung besondere verkehrspolitische Priorität.

Bei der LSA-Planung sind bei den Freigabezeiten für die Fußgängerinnen und Fußgänger neben der Grünzeit die daran anschließenden Sicherheitszeiten zum Räumen der Konfliktflächen zu berücksichtigen. Grundlage für die Berechnung der Grün- und der folgenden Schutzzeit gegenüber dem konkurrierenden Fahrzeugstrom sind die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Darin heißt es, dass für Fußgängerinnen und Fußgänger mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s bis höchstens 1,5 m/s gerechnet werden soll. Im Land Berlin wird grundsätzlich der untere Wert, d.h. die langsame Geschwindigkeit von 1,2 m/s herangezogen. Auf dieser Grundlage sind die verkehrstechnischen Vorgaben für die LSA Mariendorfer Damm/Körtingstraße nunmehr überprüft worden. Das Ergebnis ergibt für die Dauer der Grünzeit und des daran anschließenden Zeitpuffers ausreichende Werte.

Eine Verlängerung der Grünzeiten für die Fußgängerinnen und Fußgänger würde zu einer Aufdehnung des Ablaufs des gesamten Signalprogramms und damit zu längeren Wartezeiten führen. Dadurch wird die Akzeptanz gegenüber der LSA-Regelung negativ beeinflusst und außerdem durch Leistungsfähigkeitseinbußen die Gefahr von Stauungen im Straßenverkehr erhöht.

 

Nach Abwägung der unterschiedlichen Anforderungen an die Auslegung der LSA ergibt sich, dass die Optimierungspotentiale ausgeschöpft sind und dem Anliegen bezüglich einer Grünzeitverlängerung für den Fußgängerverkehr nicht entsprochen werden kann.“

 

 
 

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