Drucksache - 0984/XVIII  

 
 
Betreff: Zeit für eine nachhaltige Finanz- und Vermögenspolitik
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
02.10.2013 
30. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.03.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
01.04.2009 
32. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.04.2009 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
BE
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für eine dauerhaft erhöhte Globalsumme einzusetzen, um die Substanzerhaltung des bezirklichen Vermögens gewährleisten zu können und die Folgekosten durch unterlass

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 29.4.2009 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für eine dauerhaft erhöhte Globalsumme einzusetzen, um die Substanzerhaltung des bezirklichen Vermögens gewährleisten zu können und die Folgekosten durch unterlassene Instandhaltung zu minimieren. Im Weiteren soll die Aufstockung des Bezirksplafonds dazu dienen, dass die Bezirke selbst die Regelungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) dauerhaft einhalten können.

 

Finanzpolitisches Ziel  ist es, die Mindestveranschlagung in der baulichen Unterhaltung (derzeit 1% der Wiederbeschaffungswerte inklusive dem Sonderprogramm SSSP) deutlich auf mindestens 1,35% der Wiederbeschaffungswerte zu erhöhen (zusätzlich 50 Millionen Euro). Das Instrument der Mindestveranschlagung im Hochbaubereich soll später durch die  Implementierung eines Eigentümer-Nutzer-Modells abgelöst werden.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Bezirke setzen sich regelmäßig bei der Senatsverwaltung für Finanzen für eine Erhöhung der Globalsummen ein. So wurde der Bezirksplafond für den Haushaltsplan 2012/2013 um insgesamt 50 Mio Euro erhöht. Mit Blick auf die Verstetigung der Plafondaufstockung wurde für den Haushaltsplanentwurf 2014/2015 die Leitlinie durch die SenFin erhöht. Damit soll erreicht werden, dass der durchschnittliche jahrliche Mitteleinsatz für den baulichen Unterhalt ca. 1,2 % der Wiederbeschaffungswerte (einschl. SSSP) beträgt. Inwieweit die beabsichtigte Rücknahme der Erhöhungen der Leitlinen für den Hoch- und Tiefbaubereich (Sonderprogramme) Auswirkungen auf den Prozentsatz hat, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

 

Bezüglich der Einführung eines Eigentümer-Nutzer-Modells hat die Sen Fin mit Schreiben vom 15.11.2009 mitteilt, dass im Ergebnis der dort vorgenommenen Prüfungen die Umsetzungen des Eigentümer-Nutzer-Modells in der vom Bezirk vorgesehenen Form nicht möglich ist.

 

 
 

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