Drucksache - 0955/XVIII
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 18.02.2009 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ab dem Haushalt 2010/2011 auf das Instrument von finanziellen Zuweisungen an die Bezirke in Form von Sonderprogrammen (z.B. SSSP) verzichtet wird. Die entsprechenden Mittel sollen anteilig im Rahmen der bezirklichen Zuweisung zugewiesen werden. Zum Ende der Haushaltsjahre werden im Gegenzug die Bezirke die zweckbestimmten Ausgaben der entsprechenden Mittel nachweisen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Frage der Veranschlagung der Mittel für Sonderprogramme wurde letztmalig im Rahmen der Planaufstellung 2014/2015 diskutiert. Mit der Zuweisung 2014/2015 bestand das Bestreben des Senats, dass die Mittel für das SSSP und das Programm zur Beseitung von Winterschäden in den Bezirkshaushaltsplänen veranschlagt werden sollten. Da mit der beabsichtigten Übertragung der Programme keine Plafonderhöhung verbunden war, hatte sich der Rat der Bürgermeister darauf verständigt, diese Vorgehensweise abzulehnen. Das Abgeordnetenhaus hat im Rahmen seiner Haushaltsberatungen die Haltung des RdB bestätigt und beschlossen, das Instrument von finanziellen Zuweisungen an die Bezirke in Form von Sonderprogrammen (z.B. SSSP) fortzuschreiben.
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