Drucksache - 0052/XVIII  

 
 
Betreff: Energetische Gebäudesanierung voranbringen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.12.2006 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften Vorberatung
10.01.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften erledigt   
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
03.01.2007 
2. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
07.02.2007 
3. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.06.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 04.12.2006
BE HA 07.02.2007
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet, den folgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Unter Bezugnahme auf den vorgenannten Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Klärung der Bedingungen einer Kreditaufnahme durch die Bezirke bei der KfW-Förderbank wurde der Senator für Finanzen mit Schreiben vom 04. Mai 2007 um Stellungnahme gebeten.

 

Mit Schreiben vom 11. Juni 2007 teilt die Senatsfinanzverwaltung mit:

 

“Die Bundesregierung hat die Initiative für einen Investitionspakt von Bund, Ländern und Gemeinden entwickelt. Danach plant der Bund, ab 2008 befristet zusätzliche Investitionszuschüsse zur energetischen Gebäudesanierung von Schulen, Kindertagesstätten sowie (Schul)sportstätten bereitzustellen, sofern sich Länder und Kommunen jeweils in gleicher Höhe beteiligen. Entsprechende Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind im Entwurf des Doppelhaushaltplans 2008/09 im Einzelplan 12 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung veranschlagt. Zur Belegung dieses Programms ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darauf angewiesen, dass geeignete Sanierungsobjekte von den Bezirken ermittelt und benannt werden. Ich habe deshalb Ihr Schreiben an das Referat IV A der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weitergeleitet.

Ein kleinteiliger und unkoordinierter Abruf von KfW-Krediten kommt wegen des erheblichen Verwaltungsaufwandes nicht in Betracht.”

 

Der Empfehlung der Senatsfinanzverwaltung war das Bezirksamt gefolgt und hatte bei der zuständigen Senatsverwaltung zahlreiche Sanierungsmaßnahmen nach dem vorgegebenen Verfahren für das Sonderprogramm “Investitionspakt Bund-Länder-Kommunen” bis zum 31. August 2007 angemeldet.

Über dieses Sonderprogramm erschließt sich das Land Berlin (unter organisatorischer Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) die Inanspruchnahme zusätzlicher Zinsverbilligungen des KfW-Infrastrukturprogramms zur Refinanzierung von energetischen Sanierungsmaßnahmen.

 

Die Aufnahme oder Übernahme von Darlehen oder sonstigen Schuldverbindlichkeiten ist gemäß Nr. 6 des Kataloges zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (ZustKat A ZG) ausschließlich der zuständigen Hauptverwaltung vorbehalten.

Somit können auch die Bezirke KfW-Fördermittel unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus dem vorgenannten Sonderprogramm akquisieren.

 

Mit Schreiben vom 26. März 2009  wurde der Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung über die bis dahin bewilligten bzw. noch im Bewilligungsverfahren befindlichen Maßnahmen des Investitionspaktes “Bund-Länder-Kommunen” informiert.

 

 
 

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