Drucksache - 0038/XVIII
Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und hat folgende Anwort erhalten: “Die Straße 427 geht von der Friedenfelser Straße ab und grenzt weder an den Diedersdorfer Weg noch an den Nahmitzer Damm. Ich gehe daher davon aus, dass hier die Straße 490 gemeint ist. Jedoch befanden sich dort bereits Haltverbote nach Z 283 StVO zur Freihaltung des Stauraumes in den Morgenstunden montags bis samstags von 6.00 – 9.00 Uhr. Da es an dem Knoten Hildburghauser Straße/Friedenfelser Straße –Straße 490 im Stauraum der Straße 490 jedoch während der gesamten Tageszeit immer wieder zu erheblichem Rückstau kommt und insbesondere größere Fahrzeuge sich neben dem ruhenden Verkehr am rechten Fahrbahnrand nur einspurig aufstellen können, habe ich kürzlich eine Ausdehnung der zeitlichen Befristung der Haltverbote nach Z 283-10,-20 und –30 StVO auf Mo-Sa, 6-18 h angeordnet. Da ich meine Anordnung –VLB B 211-Hildburg/Friedenf.-Str.490 (Te-Sb)- vom 27. Februar 2007 versehentlich an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf gesandt hatte, kommt es hier ggf. zu einer zeitlichen Verzögerung.” Das Bezirksamt hat die Anordnung zwischenzeitlich durchführen lassen. |
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