Drucksache - 0037/XVIII  

 
 
Betreff: Auszahlung einer Weihnachtsbeihilfe für Bezieherinnen und Bezieher von ALG II und Grundsicherung nach SGB XII
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV NitschkeBezirksverordneter WASG
  Nitschke, Christoph
Drucksache-Art:AntragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.12.2006 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag WASG 11.12.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg wolle beschließen:

1. Auf Grund der Erfahrungen seit der Einführung von Hartz IV, welches  für die Betroffenen Armut per Gesetz darstellt, spricht sich die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg dafür aus, dieses Gesetz schnellstmöglich zurück zu nehmen. Das Bezirksamt und der Bezirksbürgermeister werden beauftragt, sich dafür öffentlichkeitswirksam zu einzusetzen.

2.Um unmittelbar eine Abmilderung für betroffene Arbeitslose  und ihre Familien zu erreichen, wird das Bezirksamt beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen des Arbeitsamtes und des Senates dafür einzusetzen, dass den Beziehern von ALG II und der Grundsicherung (SGB XII) eine Weihnachtsbeihilfe für 2006 in Höhe von 80,00 EUR für den Haushaltsvorstand und 60,00 EUR für Haushaltsangehörige gewährt wird und dafür die entsprechenden Mittel bereit gestellt werden.

3. Das Bezirksamt wird weiter beauftragt, bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplans des Landes Berlin eine entsprechende Weihnachtsbeihilfe einzufordern und mit den Jobcentern alle für die Auszahlung erforderlichen Vereinbarungen zu treffen.

4. Das Bezirksamt soll in der BVV-Sitzung im Januar 2007 über die Anzahl der Anträge und Höhe der Auszahlungen berichten.

 

 

 

Begründung:

Zu 1.
;Hartz IV; zwingt immer mehr Menschen in Armut und schafft keine neuen Arbeitsplätze.
Der Niedriglohnsektor kann von Seiten der Arbeitgeber weiter ausgebaut werden, da der Druck auf Beschäftigte wächst, jeden auch noch so schlechten Job anzunehmen. Mit Hilfe der Ein-Euro-Jobs  wurde sogar ein staatlicher Billiglohnbereich eingerichtet, der genutzt wird um zum Beispiel die Tarifverträge im Öffentlichen Dienst zu unterlaufen.
Das mit der Agenda 2010 der vorherigen Bundesregierung eingeführte Gesetz zu Hartz IV hat bisher keinerlei sichtbaren  Erfolge bei der Vermittlung von Arbeitslosen in sozialversicherungspflichtige und existenzsichernde Arbeitsplätze erzielt. Stattdessen werden Arbeitslose erniedrig und gedemütigt:
Sie müssen ihr bisheriges Wohnumfeld aufgeben (Zwangsumzüge).
Sie sollen jeden Job annehmen, auch Arbeit weit unter ihrer Qualifikation
Sie müssen sich bei den Anträgen vor den Behörden quasi per Offenbarungseid darstellen
Gerade ältere Erwerbslose werden enteignet, da alles angesparte oberhalb eines minimalen Sockels zunächst aufgebraucht werden muss.
Jüngere Erwerbslose sind besonderen Auflagen und der noch schnelleren Drohung des Verlustes der Unterstützung ausgesetzt.
Das Fehlen von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und das Anhäufen der Profite in den Taschen einiger Weniger ist der eigentliche Grund für die Misere von ansteigender Armut und Perspektivlosigkeit. Das leistet auch rechtsradikalen Strömungen und rechter Gewalt Vorschub.
Mit diesem Beschluss soll die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg zugleich darauf hinweisen, dass eine andere Form der Verteilung von Geldern nötig ist, zum Beispiel eine höhere Besteuerung der Reichen, um diesen gesellschaftlichen Problemen den Kampf anzusagen.
Zu 2.
Besonders Kinder sind ; nicht nur in der Weihnachtszeit; von Hartz IV betroffen. Gerade aber diesem Fest fiebern viele Kinder entgegen und deshalb muss es für betroffene Familien die Möglichkeit geben, dieses Fest im angenehmen Rahmen zu ermöglichen.
Hartz IV hat auch dazu geführt, dass eine einmalige Weihnachtsbeihilfe den Betroffenen nicht mehr zu Gute kommt. (Genauer: Die Bestimmungen der Verordnung zur Durchführung des §28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Regelsatzverordnung - RSV, das auch auf die Regelleistungen des § 20 SGB II übertragen wurde, sehen leider vor, dass die im BSHG aufgeführten einmaligen Leistungen, wie die Weihnachtsbeihilfe, nicht mehr gewährt werden).
Der erforderliche Mehraufwand für das Weihnachtsfest oder Geschenke für Angehörige und gerade Kinder, kann jedoch nicht angespart werden, weil sonst andere notwendige Anschaffungen und Reparaturen nicht mehr möglich wären.

 

 
 

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