Drucksache - 0030/XVIII
Ich frage
das Bezirksamt: 1)
Bei
wie viel Prozent der Bedarfsgemeinschaften wurde im Zeitraum 1.7. bis 1.10.2006
nach einjährigem ALG-II-Bezug eine Überschreitung der zulässigen
Bruttowarmmiete festgestellt? 2)
Für
wie viel der unter (1) erfassten Bedarfsgemeinschaften wurden Ausnahmetatbestände
nach Nr. 4 der AV Wohnen in Anwendung gebracht? 3)
An
wie viele Bedarfsgemeinschaften sind bis zum 1. 10. 2006 Umzugsaufforderungen
ergangen? Wie viele Umzüge wurden bis jetzt realisiert? 4)
Wie
viele Beschränkungen der Mietzahlungen wurden ausgesprochen? 5)
In
wie vielen Fällen wurden bisher Überprüfungen von Betriebskosten und Betriebskostennachzahlungen
nach Nr.6 der AV Wohnen vorgenommen? 6)
In
wie vielen Fällen erwiesen sich die Betriebskosten als überhöht und welche
Summe wurde als Rückforderung geltend gemacht? 7)
Was
erwartet das Bezirksamt vom runden Tisch Miete und ALG II (BVV-Beschluss DS
1686/XVII vom 21. 6. 2006)? |
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