Drucksache - 1464/XVII
Die
Mitglieder der Trägervertretung haben sich monatlich die Zahlen des
Antragsaufkommens auf Arbeitslosengeld II benennen lassen und sich in diesem
Zusammenhang davon überzeugt, dass das JobCenter Tempelhof-Schöneberg seinen
gesetzlichen Pflichten -insbesondere zur Auszahlung der Grundsicherungsleistungen
für Erwerbsfähige- nachkommt. Es kann
nicht negiert werden, dass es angesichts der Personaldefizite zu
Bearbeitungsrückständen kam. Die hohe Zahl von täglichen Barauszahlungen
(durchschnittlich täglich 100 Auszahlungen über den Kassenautomaten) belegt
jedoch, dass in diesen Fällen regelmäßig Abschlagszahlungen geleistet wurden. Da im
JobCenter ab 01.02.2006 das Personal zu 100 % vorhanden ist, ist mit einer
zeitgerechten Bearbeitung des Antragsaufkommens zu rechnen. Die
angesprochenen Bearbeitungs- und Buchungsfehler, die auf Systemfehlern der
Software A2LL beruhen, können konsequenterweise nicht rechtzeitig im JobCenter
vorbereitet werden, da diese Systemfehler in der Regel erst zum maßgeblichen
Zahlungszeitpunkt bekannt werden. Jedoch
wurde auch in derartigen Fällen flexibel reagiert. So erhielt jeder
vorsprechende Erwerbsfähige die ihm zustehende Leistung in bar ausgezahlt. |
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