Drucksache - 1454/XVII
Das Bezirksamt hat den oben genannten
Beschluss der BVV zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Justiz
weitergeleitet. Auf das Antwortschreiben der Senatorin
für Justiz vom 18.11.2005 wird verwiesen (Anlage). |
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