Auszug - der BVV vom 18.01.2006 - Gedenkstätte General-Pape-Straße  

 
 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 02.03.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2112
Ort: Rathaus Schöneberg
0730/XVII Gedenkstätte General-Pape-Straße
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Alle Parteien der BVVBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Bezirksamt
 
Beschluss

Die Leiterin des Schöneberg Museums, Frau Zwaka, berichtet:

Die Leiterin des Schöneberg Museums, Frau Zwaka, berichtet:

 

Die Eigentümerin des Gebäudes, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) hat bei einem gemeinsamen Treffen im Januar 2006 signalisiert, dass sie der neuen Nutzung einiger Kellerräume des Gebäudes Werner-Voß-Damm 54a als Gedenkort grundsätzlich positiv gegenüber steht. Eine Trägerschaft lehnt sie aber in jedem Fall ab.

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, vertreten durch den Leiter des Gedenkstättenreferats hat ihrerseits ihre Unterstützung zugesagt und ist dabei, den geplanten Gedenkort in den derzeit laufenden Diskussionszusammenhang um die Neustrukturierung der Berliner Gedenkstättenlandschaft zu integrieren. Evtl. könnte der Gedenkort Teil des Trägerkonzeptes der Topographie des Terrors werden.

 

Der Fachbereich Museen hat sich darüber hinaus erfolgreich darum bemüht, die konzeptionelle Arbeit zur langfristigen Sicherung des authentischen Ortes und zum Aufbau eines Gedenkortes in den Planungszusammenhang des Bund-Länder-Förderprogramms Stadtumbau West zu bringen. Im Rahmen des Gebietsmanagements Papestraße, dessen Aktivitäten federführend vom Amt für Planen, Genehmigen und Denkmalschutz durchgeführt werden, wurde ein Förderantrag in Höhe von 52.000 ¤ für die baulichen Maßnahmen gestellt. Hier steht die Entscheidung der zuständigen Senatsverwaltung noch aus.

Die Mittel für die Erarbeitung der inhaltlichen Konzeption, die Durchführung wissenschaftlicher Recherchen und der Realisation einer Dauerausstellung in Höhe von ca. 60.000 ¤ müssen noch aufgebracht werden. Die Senatsverwaltung prüft gegenwärtig, ob die Ausstellung aus dem Gedenkstättenfonds finanziert werden könne, wobei dann eine 50%ige Gegenfinanzierung notwendig werden würde. Diese könnte evtl. über einen entsprechenden Lottonantrag aufgebracht werden. Sollte der bezirkliche Antrag für die baulichen Maßnahmen positiv entschieden werden, wäre zu prüfen, ob diese Summe nicht bereits als Ko-Finanzierung angerechnet werden könne.

 
 

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